2dry = to dry

In der cover2dry-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 17.02.2011, Az. 30 (pat) 19/10 – cover2dry) entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass der Wortmarke „cover2dry“ betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 11 vom Verkehr mit „cover to dry“, also „Abdeckung zum Trocknen“ verstanden werde, so dass der Marke die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs.…

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Versuchen Sie es mal

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 14, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren: Klasse(n) Nizza 09: Brillengläser Anmerkung: Wie würden Sie diese Marke aussprechen? Versuchen Sie es mal.

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Enttäuschung once again

Nachdem das Bundespatentgericht (BPatG) die Wortmarke Europas Erstes Porzellan für einzelne Waren der Klassen 11, 14 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) für nicht eintragungsfähig erachtet hatte (siehe den Artikel „Europas Erstes Porzellan“, wies der Bundesgerichtshof (BGH) auch die Nichtzulassungsbeschwerde der Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH mit Beschluss vom 13.01.2011…

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Ganz schön riesig, das Gondwanaland

Nachdem sich die Wogen der markenrechtlichen Auseinandersetzung (siehe u.a. die Artikel „Gondwanaland vs. GONDWANA“, „Gondwanaland vs. GONDWANA“ und „Gondwanaland vs. Gondwana-Praehistorium“ geglättet haben, steht das in Leipzig befindliche „Gondwanaland“ Foto: Thomas Felchner nun kurz vor seiner Eröffnung. Ich habe die Halle bei meinem letzten Besuch der Stadt bereits von außen sehen können. Ganz schön riesig,…

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Tempel (Bild) vs. Tempel (Bild) quadromedica … die Heilpraktikerschule

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Quelle: http://register.dpma.de und Quelle: http://register.dpma.de trotz identischer Dienstleistungen im Bereich der gemeinsamen Klassen 41 und 44 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.02.2011, Az. 27 W (pat) 254/09 – Tempel/Tempel quadromedica … die Heilpraktikerschule) In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Es besteht auch nicht…

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Landgericht Leipzig, Kammer für Handelssachen

Markenrechtliche Streitigkeiten können nicht von jedem Gericht entschieden werden. Diesbezüglich gibt es Sonderzuständigkeiten. Für markenverletzende Handlungen ist im Freistaat Sachsen beispielsweise das Landgericht Leipzig zuständig. Diese sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ergibt sich aus § 140 Abs. 1 MarkenG. Nach § 95 I Nr 4 Buchst c GVG zählen Kennzeichenstreitsachen im Sinne von § 140 Abs.…

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Blaues Wunder III

Herr Aurich weist in seinem Kommentar vom 31.03.2011 auf das Logo der Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden. Hierfür zunächst vielen Dank. Das Logo ist tatsächlich auch als Marke geschützt Quelle: http://register.dpma.de und zwar für folgende Waren und Dienstleistungen der Nizza-Klassen 16, 35, 38, 41, 42: Druckerzeugnisse; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Periodika; Zeitschriften; Sticker; Aufkleber;…

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„So lange …

… ist das schon her?“ könnte man zu folgendem Hinweis des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) vom heutigen Tage: „OHIM today celebrates the 15th anniversary of the filing of the first Community trade mark applications. The Office was established at the beginning of 1996, but the filing date for the first CTM applications was set…

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Das Licht

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 13, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 06: Schachtgerüste für Aufzüge aller Art, aus Metall; Zubehör und Ersatzteile für Schachtgerüste, soweit in Klasse 6 enthalten Klasse(n) Nizza 07: Personenaufzüge, Materialaufzüge,…

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