Sind wir alle nicht ein bisschen 2.0?

Der Zusatz „2.0“ ist markenrechtlich nicht schützbar. Bezüglich dieses Zusatzes heißt es in der Kommune 2.0-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) wie folgt. „Der weitere Bestandteil, die Ziffernkombination „2.0“ wird nicht zuletzt in der IT-Branche, der die Dienstleistungen der Klassen 35 und 38 größtenteils zugeordnet werden können, vom Verkehr als eine typische Versionsbezeichnung aufgefasst. Darüber hinaus hat…

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Schwarze Wolken über blauer Körperpflegemarke

Das BPatG bestätigt die Löschung des NIVEA-Blau’s (Pantone 280 C) (BPatG, Beschl. v. 19.03.2013, Az. 24 W (pat) 75/10 – Blau Pantone 280 C) und lässt die Rechtsberschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zu. „Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gem. § 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG war zur Fortbildung des Rechts sowie zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung insbesondere…

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EVONIK vs. GEONIC

Die Wortmarken „EVONIK“ und „GEONIC“ sind mit der Folge klanglich ähnlich, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen diesen Marken vom Bundespatentgericht (BPatG) bejaht wurde, denn „vorliegend sind sowohl die Wortlänge, als auch die Silbenanzahl und die Vokalfolge „e-o-i“ der Vergleichszeichen identisch, ebenso identisch ist die Aussprache der letzten Silbe „nik“ bzw. „nic“. Die klanglichen Unterschiede zwischen „Evo“…

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Täuschung durch „R im Kreis“

Wegen dem „R im Kreis“ in der angemeldeten grill meister-Marke bestehe Täuschungsgefahr im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG (BPatG, Beschl. v. 21.01.2013, Az. 27 W (pat) 553/12 – grill meister). Dies wurde vom Senat wie folgt begründet: „Bei einem angemeldeten Zeichen begründet die Verwendung des Zeichens „R im Kreis“ an sich…

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Marke in der Marke

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarken und trotz bestehender Warenähnlichkeit nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 18.12.2012, Az. 24 W (pat) 533/11 – PP/PP Patho Products). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Innerhalb der angegriffenen Marke kommt der Buchstabenkombination „PP“ schließlich keine selbstständig kennzeichnende Stellung zu, denn dort erscheint „PP“ nicht…

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E und WE

Weil eine klangliche Ähnlichkeit zwischen „e15“ und „W15“ nicht ausgeschlossen werden könne, entschied das Bundespatentgericht (BPatG), das nachfolgende Wort-/BIldmarken verwechselbar ähnlich seien (BPatG, Beschl. v. 08.05.2012, Az. 24 W (pat) 545/10 – e15/W15). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Mithin stehen sich klanglich die jeweiligen Wortbestandteile „e15“ und „W15“ gegenüber, die phonetisch in Anzahl…

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Die Initialen der Anwälte

Nach Auffassung des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) besteht zwischen den Marken „MBP“ „MB&P“ und „MB“ trotz Dienstleistungsidentität im Bereich der Klasse 42 („Dienstleistungen eines Patentanwalts“ bzw. „Dienstleistungen eines Rechtsanwalts“ vs. „Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei“) keine Verwechslungsgefahr (BPatG, Beschl. v. 03.04.2012, Az. 24 W (pat) 539/10 – MBP bzw. MB&P/MB). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise…

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1, 2, 3 keins

Die Zahlkombination „123“ in der angemeldeten Marke „123pool“ erschöpfe sich nicht in der Zahl „Hundertdreiundzwanzig“, sondern werde im übertragenen Sinne verwendet, um ein Startkommando oder eine schnelle Erledigung zu umschreiben (BPatG, Beschl. v. 17.04.2012, Az. 24 W (pat) 521/10 – 123pool). Dies führte im konkreten Fall dazu, dass der zuständige 24. Senat die oben genannte…

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War irgendwie dermato-logisch

Mit Beschluss vom 13.03.2012 entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass die Wortmarke „Dermatologikum“ im Bereich der Nizza-Klassen 03, 36, 41, 42 und 44 zu löschen sei (BPatG, Beschl. v. 13.03.2012, Az. 24 W (pat) 61/09 – Dermatologikum). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Das Markenwort „Dermatologikum“ ist abgeleitet von dem Fachterminus „Dermatologie“, der die…

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Kling, Klang, Klingeling

Wenn man sich die Begründung „Bei der klanglichen Verwechslungsgefahr kommt es vor allem auf die Silbengliederung und die Vokalfolge an, wobei Wortanfänge stärker beachtet werden, während unbetonte Zwischensilben oder wenig auffällige Abweichungen im Wortinnern insbesondere bei längeren Marken die Verwechslungsgefahr kaum mindern (…). Im vorliegenden Fall sind die Marken „ATOS“ und „Artus“ in der Buchstabenfolge…

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Drei Jahre reichen

Eine Markenbenutzung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren stellt insbesondere dann eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke im Widerspruchsverfahren dar, wenn dem ein Inhaberwechsel zu Grunde lag „Einer Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung stehen weder die – für einen Masseartikel – relativ geringen Umsatzzahlen noch der Umstand entgegen, dass nur für drei Jahre aus dem hier maßgebenden…

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Herkunftsloses Zertifikat

Mit der Begründung Das angemeldete Zeichen tritt als Siegel eines „Deutschen Hygienezertifikats“ in Erscheinung und erschöpft sich in einem Hinweis auf dieses Zertifikat. Dagegen vermittelt das Zeichen keinen Hinweis auf ein Herkunftsunternehmen, aus dem – im Unterschied zu anderen Unternehmen – die für die angemeldete Marke beanspruchten Waren und Dienstleistungen herstammen könnten. bestätigte das Bundespatentgericht…

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