Meridianartig unterteilter schwarzer Halbkreis

Mit der Begründung

„Der Planet Erde wird durch die Abbildung eines Globus mit eingezeichneten Längen- und Breitengraden dargestellt, der sich von den Darstellungen anderer Globen deutlich unterscheidet, wie eine Internetrecherche mit den Suchbegriffen „Globus“ und „Erdkugel“ unter www.google.de/images ergeben hat. Im Gegensatz zu den üblichen Gestaltungen zeigen die von schwarzen Gewässermassen umgebenen, in unterschiedlichen Grautönen abgebildeten Kontinente willkürliche Helligkeitsverläufe bis hin zur Farbe Weiß, die nicht auf Lichteinwirkungen zurückgeführt werden können. Die Erdkugel wird zudem von einem meridianartig unterteilten schwarzen Halbkreis umrahmt, der aber im Gegensatz zu einem echten Meridian nicht an den Polen beginnt oder endet, sondern sogar noch durch den auf der linken unteren Seite viertelkreisförmig mit schwarzen Buchstaben abgedruckten Schriftzug „Wissen und Handeln für die Erde“ verlängert wird. Ferner ist die europazentrierte Darstellung der Kontinente verzerrt und nicht maßstabsgerecht.“

vertritt der 29. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) die Auffassung, dass der Wort-/Bildmarke

WISSEN UND HANDELN FÜR DIE ERDE
Az. 3020080249560

Quelle: http://register.dpma.de

die Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht abzusprechen sei (BPatG, Beschl. v. 29 W (pat) 23/10 – WISSEN UND HANDELN FÜR DIE ERDE). Aufgrund der grafischen Gestaltung bestehe ferner kein Freihaltebedürfnis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

Anmerkung:

Aus meiner Sicht eine Fehlenetscheidung. „Herkunftshinweisend“ sind die geschilderten „grafischen Besonderheiten“ aus meiner Sicht nicht. Insbesondere sieht der „meridianartig unterteilte schwarze Halbkreis“ für mich eher wie eine „stilisierte Halterungsvorrichtung“ aus, die bei jedem Globus absolut üblich ist. Auch sind die „willkürlichen Helligkeitsverläufe“ mehr als werbeüblich. Wie aber auch die Granny-Smith-Entscheidung zeigt, reichen in der Regel bereits „gewisse grafische Verfremdungen“ aus, um die absoluten Eintragungshindernisse zu umgehen.

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