Zur Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung

Zur  Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung

In der Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung des Bundespatentgerichts sind folgende Passagen merkenswert: Allgemeine Grundsätze zum Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung „dd) Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, die Ursprungsidentität der Waren, für die sie eingetragen ist, zu garantieren, benutzt wird, um für diese Waren einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern,…

Share

Keep reading

Wann sind sich gegenüberstehende Waren und Dienstleistungen ähnlich?

Anbei die Grundsätze deutscher Gerichte (diese werden (un)regelmäßig aktualisiert): Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie ihrer Eigenart…

Share

Keep reading

Dienstleistung vs. Ware

Die Dienstleistungen „Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels sowie Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Bekleidungsartikel, Sportbekleidung“ und die Waren „Bekleidungsstücke“ sind entfernt ähnlich, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der ANGEL/Angel J. Collection-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 27.04.2011, Az. 29 W (pat) 553/10 – ANGEL/Angel J. Collection). Hierzu heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt: Eine entfernte…

Share

Keep reading

Zur Ähnlichkeit von „Dienstleistungen von Chemikern“ und „chemischen Erzeugnissen“

Nach Auffassung des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) sind Dienstleistungen weder den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch den durch sie geschaffenen Waren ähnlich (BPatG, Beschl. v. 25.01.2011, Az. 24 W (pat) 25/10 – EnviCat/ENVITEC). In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich auszugsweise wie folgt: Bei der Beurteilung einer möglichen markenrechtlichen Ähnlichkeit zwischen Waren…

Share

Keep reading

Zur Ähnlichkeit von „Schmuckwaren“ und „Brillen“ sowie „Uhren und Zeitmessinstrumente“

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Waren „Schmuckwaren“ und „Brillen, Uhren und Zeitmessinstrumente“ ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Eine zur Verwechslungsgefahr führende Ähnlichkeit besteht jedenfalls zwischen Schmuckwaren und Brillen. Der BGH hat in seiner Entscheidung „Tiffani II“ (…) zur Warengleichartigkeit dieser Produkte das Folgende ausgeführt: „Das…

Share

Keep reading

Zur Ähnlichkeit zwischen „Veranstaltung von Messen“ und „Musikdarbietungen“

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Dienstleistungen „Werbeveranstaltungen, Sponsoring in Form von Werbung, Veranstaltung von Messen zu Werbezwecken“ und „Produktion und Veranstaltung von Shows, Musikdarbietungen und Unterhaltungsveranstaltungen“ ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Für „Werbeveranstaltungen, Sponsoring in Form von Werbung, Veranstaltung von Messen zu Werbezwecken“, sämtlich für…

Share

Keep reading

Eine „Waage, die ihre Messungen speichert“ ist einem „Datenträger“ zumindest ähnlich

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg sind die Waren „Waage, die ihre Messungen speichert“ und „Datenträger“ zumindest ähnlich. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Eine Waage, die ihre Messungen speichert (z.B. eine elektronische Waage) ist einem Datenträger zumindest ähnlich, so dass unter Berücksichtigung durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Wortmarke „Creme 21“ der…

Share

Keep reading