Der mit dem Bauch tanzt

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 15, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf

Grüne Monsterpuppe
Az. 3020100572833

Quelle: http://register.dpma.de

Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:

Klasse(n) Nizza 16:
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Photographien; Schreibwaren; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist
Klasse(n) Nizza 17:
Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate)
Klasse(n) Nizza 18:
Reise-/Handkoffer, Regenschirme
Klasse(n) Nizza 20:
Waren aus Kunststoffen, soweit in Klasse 20 enthalten
Klasse(n) Nizza 22:
Zelte
Klasse(n) Nizza 24:
Webstoffe und Textilwaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Bett- und Tischdecken
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen
Klasse(n) Nizza 28:
Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
Klasse(n) Nizza 35:
Werbung
Klasse(n) Nizza 41:
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten

Anmerkung:

Der mit dem Bauch tanzt.

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