14 Jahre später

Dieser Koffer ist einfach nur „rot“, mehr nicht. Demzufolge wurde der Markenschutz vom Bundespatentgericht unter anderem mit folgendes Begründung versagt: „Auch aus dem Umstand, dass es sich um einen roten Werkzeugkoffer mit schwarzen Details handelt, ergibt sich keine hinreichende Unterscheidungskraft, da der Verkehr dies nur als bloßes Gestaltungsmerkmal ansehen wird und nicht als Herkunftshinweis. Regelmäßig…