Diesmal kein Hase

Diesmal kein Hase

Manche Marken werden nur deswegen als Marke ins Register eingetragen, weil sie eine sehr hohe Bekanntheit im Markt haben. in diesem Fall spricht man von „Verkehrsdurchsetzung“. So geschehen bei folgender Verpackung der Firma Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG Ehrlich gesagt, diese Marke kannte ich auch. Schade, dass im Register keine näheren Angaben zu den Hintergründen…

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Verlag C. H. Beck ärgert sich dunkelschwarzorange

Verlag C. H. Beck ärgert sich dunkelschwarzorange

Über diese Entscheidung wird sich der C. H. Beck-Verlag bestimmt „dunkelschwarzorange“ ärgern. Mit Beschluss vom 22.07.2021, Az. 1 ZB 16/20, hob der Bundesgerichtshof (BGH) nämlich den Beschluss des 29. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG), Az. 29 W (pat) 24/17, auf und wies den Vorgang zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das BPatG zurück. Worum ging es?…

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Blau/Silber verleiht Flüüüüüügel

Die „Red Bull“-Farben „Blau/Silber“ fehle die erforderliche Unterscheidungskraft, weil „die Gewöhnung des Verkehrs an Farben als Kennzeichnungsmittel, nicht festgestellt werden“ konnte. Allerdings habe Red Bull „das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft … für Energy-Drinks in Folge ihrer Durchsetzung im Verkehr überwunden (§ 8 Abs. 3 MarkenG)“ so der 26. Senat des Bundespatentgerichts in seinem Beschluss vom…

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Spielwarenmesse genießt Markenschutz

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Verkehrsdurchsetzung einer unmittelbar beschreibenden Fachmessenbezeichnung – im konkreten Fall „Spielwarenmesse“ für die Dienstleistung „Veranstaltung von gewerblichen Fachmessen auf dem Gebiet der Spielwaren“ – (bereits) dann zu bejahen, wenn bei 202 Personen, die als Hersteller der beschriebenen Waren oder als deren Groß- und Einzelhändler in ihren Unternehmen in verantwortlicher…

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Volkspraline der neuen Bundesländer

Die vom Anmelder als „Volkspraline der neuen Bundesländer“ bezeichnete „Halloren Schokoladenpraline“ Quelle: http://register.dpma.de schafft es leider nicht, zu einer 3D-Marke zu werden (BPatG, Beschl. v. 15.09.2011, Az. 25 W (pat) 522/11 – Halloren Schokoladenpraline). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die angemeldete Marke nicht geeignet, als betrieblicher Herkunftshinweis zu…

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Oppenheim

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Oppenheim wegen nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 36 eintragungsfähig (BPatG, Az. 33 W (pat) 123/08 – Oppenheim). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: a) Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass ein Freihaltungsbedürfnis für die Ortsbezeichnung „Oppenheim“…

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