Beschwerde und Überweisungsträger
Folgendes ist noch merkenswert in vorgenannter BPatG-Entscheidung. Der Verfahrensbevollmächtigte des Anmelders hatte die Beschwerdegebühr innerhalb der Beschwerde-Frist überwiesen und auf dem Überweisungsträger „das Aktenzeichen“ und „Beschwerde“ vermerkt. Hatte er damit fristwahrend Beschwerde eingelegt? Das BPatG verneinte dies mit folgendes Begründung: „b. Auch die innerhalb der Beschwerdefrist und damit rechtzeitige Zahlung der Beschwerdegebühr kann trotz Angabe…