No PD
Das „N“ steht jetzt für „No“. Das Bundespatentgericht (BPatG, Beschl. v. 02.12.2024, Az. 29 W (pat) 54/22 – NPD) entschied, dass das Zeichen „NPD“ gegen die guten Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) verstößt, da es das politische oder moralische Empfinden eines beachtlichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise in erheblicher Weise verletzen würde. Denn…