Polizei Sachsen – Dein Dienstleister

Polizei Sachsen – Dein Dienstleister

Bekanntermaßen ist eine Marke „ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“. Wenn man sich die POLIZEI Sachsen-Marke   des Freistaates Sachsen anschaut, die in Klasse 39 unter anderem folgende Dienstleistungen Klasse(n) 39:Abschleppen von Fahrzeugen; Auskünfte über Transportangelegenheiten; Rettungsdienste [Transport]; Rettungsdienste [Bergung]; Beförderung von Personen; bewachter Transport…

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Ort plus Jahr oder Anlass plus Jahr

Im NEWSLETTER NR. 4/2022 «JURISTISCHE INFORMATIONEN» / NEWSLETTER 2022/07-09-1 MARKEN UND DESIGNS des Schweizer Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum heißt es wie folgt: „02 Praxisänderung in Bezug auf „Eventmarken“ Das IGE beabsichtigt, gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts (BGer) 4A_518/2021 im Verfahren zwischen den Parteien PUMA Se und FIFA, seine Praxis zu sog. „Eventmarken“ zu…

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Der Feuerfisch namens Schalke

Der Feuerfisch namens Schalke

Diese Marke hat eines der ungewöhnlichsten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse, die ich je gelesen habe. Bitte lesen Sie selbst „Klasse(n) 41:Betrieb eines Meerwasseraquariums, insbesondere mit Feuerfischen; Durchführung von Fahrradrundfahrten, insbesondere in Köln und Münster; Kulturelle Aktivitäten, insbesondere in Le Pouget [Frankreich] und Ditzum; Verfassen von Reden ausgenommen zu Werbezwecken, insbesondere Verfassen von Kritiken über zwei Vögel;…

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Anmerkung zu Immer an deiner Seite

Anmerkung zu Immer an deiner Seite

Die Begründung des DPMA, nämlich die, dass die angesprochenen Verkehrskreise das Anmeldezeichen „Immer an deiner Seite“ betreffend alle angemeldeten Waren und Dienstleistungen „als reine Werbeaussage und nicht als betrieblichen Herkunftshinweis auffassen“ würden mit der Folge, dass dem Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlen würde, ist aus meiner Sicht zutreffend und auch in dieser Form überzeugend. Mehr…

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Immer an deiner Seite

In der „Immer an deiner Seite-Entscheidung“ des Bundespatentgerichts (BPatG) hatte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) seine, auf fehlende Unterscheidungskraft stützende, zurückweisende Entscheidung damit begründet, dass eine Vielzahl von Unternehmen mit „immer an deiner Seite“, nämlich an der Seite des Verbrauchers, werben würden, wobei den potentiellen Kunden vermittelt würde, dass sich das Unternehmen besonders bemühe,…

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