Einkopierte Unterschrift
Ist die Unterschrift eines Verfahrensbevollmächtigten bei einer Beschwerde nur „einkopiert“ und werde der Schriftsatz anschließend – unter Abgrenzung zum sog. Computerfax – mittels „herkömmlichen Telefax“ beim Bundespatentgericht (BPatG) eingereicht, erfülle dies nicht das Schriftformerfordernis des § 66 Abs. 2 MarkenG, was beispielsweise in der ANTIEDEMA-Entscheidung (vgl. BPatG, Beschl. v. 25.03.2026, Az. 29 W (pat) 4/26…