Wissen to go
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (vgl. BPatG, Beschl. v. 23.10.2025, Az. 30 W (pat) 518/23 – Jura To Go) habe die Wendung „to go“ mittlerweile eine Bedeutungserweiterung erfahren und beschränke sich nicht mehr nur auf Lebensmittel und Getränke (beispielsweise „Coffee to go“; „Pizza to go“ etc.), sondern beziehe sich auch allgemein auf Gegenstände oder Wissen, die…