… und Tschüss
Die Wort-/Bildmarke „Totenburg“ ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 17.04.2025, Az. 30 W (pat) 47/22 – Totenburg) geeignet, das politische oder moralische Empfinden eines rechtserheblichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise in erheblicher Weise zu verletzen, weil sie zumindest in Kreisen der Black-Metal-Musikszene als Symbol und Erkennungszeichen für eine menschenverachtende antisemitische und antichristliche Gesinnung gesehen…