Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 28.10.2008, Az. 33 W (pat) 105/06 – Vierlinden
Leitsatz Die Wortmarke „Vierlinden“ ist für Dienstleistungen der Klasse 35 nicht eintragungsfähig, da es sich um eine freihaltebedürftige geografische Herkunftsangabe handelt. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verbietet die Eintragung von geografischen Bezeichnungen als Marke nicht nur, wenn sie bestimmte geografische Orte bezeichnen, die für die betroffenen Warengruppen bereits berühmt oder bekannt sind und…