Aus die Maus

Mit Beschluss vom 10.09.2009 entschied das BPatG (BPatG, Beschl. v. 10.09.2009, Az. 26 W (pat) 72/07 – Yogurt-Gums), dass die unter dem Az. 30611652 eingetragene Wort-/Bildmarke

Yoghurt-Gums-30611652

betreffend die Waren „Zuckerwaren, Konfekt, Lakritze (Süßwaren), Bonbons“ gelöscht werden müsse. Der Marke fehle die Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Der Markeninhaber konnte keine Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG nachweisen.

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