WEST gegen WELT
Mit Beschluss vom 13.05.2009 entschied das BPatG (BPatG, Beschl. v. 13.05.2009, Az. 26 W (pat) 324/03 – WEST/WELT), dass die sich gegenüberstehenden Wortmarken „WEST“ und „WELT“ trotz identischer Waren (im vorliegenden Fall: Zigaretten) nicht verwechselbar ähnlich seien. Begründet wurde dies unter anderem mit dem abweichenden Begriffsgehalt.