Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 01.10.2008, Az. 27 W (pat) 139/07 – TIMEZONE/TIMEOUT
Leitsatz Trotz teilweiser identisch und teilweiser hochgradiger ähnlich der Waren und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken sind die Wortmarken TIMEZONE und TIMEOUT weder in schriftbildlicher noch in klanglicher Hinsicht verwechselbar ähnlich.