Großbuchstaben

Wenn die Kombination von „Normalschrift und Großbuchstaben“ seit längerem werbeüblich mit der Folge ist, dass eine angemeldete Wortmarke aus diesem Grunde nicht eintragungsfähig ist (BPatG, Beschl. v. 26.01.2011, Az. 26 W (pat) 15/10 – ResearchGATE), gilt dies auch für den Fall, dass die angemeldete Marke ausschließlich in Großbuchstaben (Beispiel: GEOTHERMICS) geschrieben ist. Dies geht aus…

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Kombination Normalschrift und Großbuchstaben

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts in der ResearchGATE-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 26.01.2011, Az. 26 W (pat) 15/10 – ResearchGATE) ist die Kombination „Normalschrift und Großbuchstaben“ (Beispiel: ResearchGATE) seit längerem werbeüblich und führt nicht dazu, dass eine angemeldete Wortmarke aus diesem Grunde eintragungsfähig wird. In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt wörtlich: Auch die unterschiedliche Wiedergabeform der…

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Tatsächlich, stetig und mit stabilem Erscheinungsbild

Mit der Frage, wann eine „rechtserhaltende Benutzungshandlung“ im Gegensatz zu einer „Scheinhandlung“ vorliegt, beschäftigte sich der 25. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Well & Slim/Wellslim-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 03.03.2011, Az. 25 W (pat) 50/10 – Well & Slim/Wellslim). Dort heißt es wie folgt: „Denn die Marke muss, auch wenn Benutzungshandlungen innerhalb der maßgeblichen Benutzungszeiträume…

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Schlicht und einfach unerheblich

Schlicht und einfach unerheblich ist, wie das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bzw. das Landgericht (LG) Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in anderen Fällen die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke bewertet haben. Dieser Auffassung ist der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Palazzo/Palazzo Klenze-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 29.03.2011, Az. 27 W (pat) 571/10 – Palazzo/Palazzo…

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Wer eine urbane Großwildjagd …

… mitmachen möchte, der sollte an einer „Trabi Safari“ Foto: Thomas Felchner teilnehmen. Die ist auch völlig unblutig. Das obige Foto habe ich in Berlin in der Nähe des „Checkpoint-Charly“ gemacht. Die Trabi-Safari gibt es aber auch in Dresden – und vielleicht auch in Ihrer Stadt. Wer es noch nicht weiß, die Wortmarke „Trabi-Safari“ ist…

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2dry = to dry

In der cover2dry-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 17.02.2011, Az. 30 (pat) 19/10 – cover2dry) entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass der Wortmarke „cover2dry“ betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 11 vom Verkehr mit „cover to dry“, also „Abdeckung zum Trocknen“ verstanden werde, so dass der Marke die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs.…

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Enttäuschung once again

Nachdem das Bundespatentgericht (BPatG) die Wortmarke Europas Erstes Porzellan für einzelne Waren der Klassen 11, 14 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) für nicht eintragungsfähig erachtet hatte (siehe den Artikel „Europas Erstes Porzellan“, wies der Bundesgerichtshof (BGH) auch die Nichtzulassungsbeschwerde der Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH mit Beschluss vom 13.01.2011…

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Trademarker

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „Trademarker“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 42 (jetzt: 45) wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2011, Az. 24 W (pat) 33/10 – Trademarker). Ausweislich der Entdscheidungsgründe hat der Anmelder das Gericht wie folgt…

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Blaues Wunder II

Im Register des Deutschen Patent- und Markemtes (DPMA) befinden sich derzeit 7 (noch) aktive Blaues Wunder-Marken. So schützt die unter dem Az. 30514437.5 eingetragene Wortmarke „BLAUES WUNDER“ beispielsweise folgende Waren- und Dienstleistungen: Klasse(n) Nizza 14: Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren,…

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