Betrieb eines Flughafens

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Frankfurt-Hahn-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 15.06.2011, Az. 26 W (pat) 96/10 – Frankfurt-Hahn) entspricht die Dienstleistungsbezeichnung „Betrieb eines Flughafens“ nicht den Erfordernissen der Einteilung von Waren und Dienstleistungen im Sinne der Anlage 1 zu § 19 Abs. 1 MarkenV. Vor diesem Hintergrund bestätigte der Senat die Zurückweisung der angemeldeten…

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Keine Löschung ohne Gründe

Im amtlichen Beschwerdeverfahren trägt grundsätzlch jede Partei ihre eigenen Kosten. Deswegen sind die Entscheidungen von besonderem Interesse, in denen dies anders ist. So geschehen in der pjur-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 06.05.2011, Az. 28 W (pat) 52/10 – pjur), einem Löschungsverfahren. In diesem Verfahren wurden der Löschungsantragstellerin mit folgender Begründung Da die Antragstellerin in…

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KLUTH vs. Knut

Weil sie „sprachlich ähnlich“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de und die Wortmarke Knut im Bereich der Nizza-Klassen 29 und 30 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 143/10 – KLUTH/Knut).

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Dienstleistung vs. Ware

Die Dienstleistungen „Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels sowie Online- oder Katalogversandhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Bekleidungsartikel, Sportbekleidung“ und die Waren „Bekleidungsstücke“ sind entfernt ähnlich, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der ANGEL/Angel J. Collection-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 27.04.2011, Az. 29 W (pat) 553/10 – ANGEL/Angel J. Collection). Hierzu heißt es in den Entscheidungsgründen wie folgt: Eine entfernte…

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Helios vs. Genios

Weil sie „sprachlich und schriftbildlich nicht ähnlich“ sind, entschied der 24. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke und die Wortmarke Genios im Bereich der Nizza-Klassen 11, 09 bzw. 11, 07 nicht verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 24 W (pat) 92/08 – Helios/Genios). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Da das…

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Zur Ähnlichkeit von „Dienstleistungen von Chemikern“ und „chemischen Erzeugnissen“

Nach Auffassung des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) sind Dienstleistungen weder den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch den durch sie geschaffenen Waren ähnlich (BPatG, Beschl. v. 25.01.2011, Az. 24 W (pat) 25/10 – EnviCat/ENVITEC). In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich auszugsweise wie folgt: Bei der Beurteilung einer möglichen markenrechtlichen Ähnlichkeit zwischen Waren…

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TEESAR vs. TESSARA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TEESAR und TESSARA im Bereich der Klassen 24, 25 bzw. 08, 13, 18, 20, 21, 22, 25, 37 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.06.2011, Az. 27 W (pat) 510/10 – TEESAR/TESSARA) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: Die Unterschiede zwischen beiden Marken reduzieren…

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Aus der Mythenwelt stammend

In der jungbrunnen-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 12.04.2011, Az. 24 W (pat) 45/10 – jungbrunnen) beschäftigt sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage, ob ein Markenwort „mit fiktivem Charakter“ und „aus der Mythenwelt stammend“ – im könkreten Fall die Wortmarke „jungbrunnen“, welche die Waren- und Dienstleistungen „Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer;…

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Akademischer Handwerker

Nach Auffassung des 33. Senats des Bundespatentgericht (BPatG) komme dem Zeichenbestandteil „Doktor“ neben seiner Bedeutung als akademischer Grad auch die eines Reparaturen durchführenden Handwerkers zu. Die Bezeichnung des Gegenstands der handwerklichen Tätigkeit in Verbindung mit „-doktor“ drücke hierbei die berufliche Höherbewertung aus (…). In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt wörtlich: a) Wie die…

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669 Befragte stellen im Einzelfall keine hinreichend repräsentative Befragung dar

Ferner genügt, so der 25.Senat in der Toasties/Toastars-Entscheidung, eine Anzahl von 669 Befragten (dann) nicht, um im Rahmen einer Verkehrsbefragung zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke von einer hinreichend repräsentativen Befragung ausgehen zu können, wenn es sich bei den im konkreten Einzelfall einschlägigen Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsum (im konkreten Fall: fertizubackende…

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Zum Nachweis der gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke durch Umsatzzahlen

Nach Auffassung des 25. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Toasties/Toastars-Entscheidung sind Umsatzzahlen für sich allein gesehen nicht ohne weiteres geeignet, eine gesteigerte Kennzeichnungskraft einer Widerspruchsmarke zu belegen. In den Entscheidungsgründen heißt es diesbezüglich wie folgt: Die in der eidesstattlichen Versicherung des Leiters der Rechtsabteilung der Widersprechenden vom 8. September 2010 (…) genannten Umsatzzahlen sind…

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Toasties vs. Toastars

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Toasties und Toastars im Bereich der Klasse 30 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.04.2011, Az. 25 W (pat) 225/09 – Toasties/Toastars)

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