Primero ist keine Qualitätsanpreisung

Der Deutsche versteht „Primero“ nicht als Qualitätsanpreisung. Mit dieser Begründung verneinte der 25.Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) den Löschungsantrag gegen die eingetragene Marke „Primero“, die u.a. die Ware „Baumaterialien (nicht aus Metall)“ schützt (BPatG, Beschl. v. 07-12.2012, Az. 25 W (pat) 12/12 – Primero). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Schiefer ist ein Baustoff, der…

Share

Keep reading

Schon wieder das Wort mit dem „F“

Weil „abgefuckt“ ein geläufiger Begriff sei, der aus der englischen Sprache Eingang in die deutsche Umgangssprache gefunden habe und einen bestimmten Stil beschreibe, der sich vom herkömmlich konservativen abheben würde, „Abgefuckt“ ist ein geläufiger Begriff, der aus der englischen Sprache Eingang in die deutsche Umgangssprache gefunden hat. Er steht für einen bestimmten Stil, der sich…

Share

Keep reading

Wenn’s ein Kaff ist

Geografische Herkunftsangaben sind in der Regel mit der Folge freihaltebedürftig, dass Ortsnamen in der Regel nicht eintragungsfähig sind. Dieser Grundsatz findet dann (s)eine Ausnahme, wenn der Ort nicht einmal 400 Einwohner zählt, eine dörfliche Struktur aufweist, sich über eine Gesamtfläche von 6,16 km² ertreckt, vovon 2,29 km² mit Wald bedeckt sind, und ein Gewerbegebiet weder…

Share

Keep reading

Ein echter CHECKER

In der PYRO-CHECKER-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 05.11.2012, Az. 28 W (pat) 597/11 – PYRO-CHECKER) erklärt das Bundespatentgericht (BPatG) kurz und knapp, was ein „CHECKER“ ist: Ein „checker“ ist in der englischen Sprache lediglich die Bezeichnung für einen Prüfer oder einen Kontrolleur (Duden-Oxford – Großwörterbuch Englisch, 3. Auflage, Mannheim, 2005, CD-ROM). Mit dieser Bedeutung ist der…

Share

Keep reading

Spielwarenmesse genießt Markenschutz

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Verkehrsdurchsetzung einer unmittelbar beschreibenden Fachmessenbezeichnung – im konkreten Fall „Spielwarenmesse“ für die Dienstleistung „Veranstaltung von gewerblichen Fachmessen auf dem Gebiet der Spielwaren“ – (bereits) dann zu bejahen, wenn bei 202 Personen, die als Hersteller der beschriebenen Waren oder als deren Groß- und Einzelhändler in ihren Unternehmen in verantwortlicher…

Share

Keep reading

Der Sportwagen mit dem Namen „M“

Dem Buchstaben „M“ kann der Markenschutz für Sportwagen nicht abgesprochen werden. In einer aktuellen BPatG-Pressemitteilung heißt es wie folgt: „Der 28. Marken-Beschwerdesenat hat am 14. November 2012 entschieden, dass das von BMW für „Sportwagen“ angemeldete Wortzeichen „M“ als Marke schutzfähig ist. Das Zeichen „M“ ist zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben „M“…

Share

Keep reading

Immer diese „früheren Geschäftsführer“

Der „frühere“ Geschäftsführer der SG Dynamo Dresden, Herr Volkmar Köster, sichert sich die Markenrechte an der deutschen Wortmarke „DYNAMO IST ANDERS“. Die Marke schützt folgende Waren: „Klasse(n) Nizza 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder…

Share

Keep reading

Höhere Entwicklungsform eines Tennisschlägers

Es liest sich manchmal wie „ein Märchen aus einer Nacht“, wenn das Bundespatengericht (BPatG) eine Warenbeschreibung begründet. So unter anderem in der evolution-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 09.10.2012, Az. 33 W (pat) 531/10 – evolution), in der es wie folgt heißt: „Wird das Wort „evolution“ auf Sportartikel bezogen, dann wird es von den angesprochenen Verkehrskreisen (zu…

Share

Keep reading

Wenn es nicht so traurig wäre

Die Beschwerdeführer hatten die Beschwerdegebühr nicht fristgemäß überwiesen und dies wie folgt begründet: „Mit Begründung vom 11. September 2012 hat der Beschwerdeführer zu 2) ausgeführt, es sei den Beschwerdeführern nicht geläufig gewesen, dass die Beschwerdegebühr innerhalb der Beschwerdefrist habe eingezahlt werden müssen. Der Beschwerdeführer zu 2), der die Beschwerde federführend bearbeitet habe, sei nach einem…

Share

Keep reading

Manchmal ist Schwäche nicht schlecht

Welche Konsequenzen es hat, wenn eine Widerspruchsmarke in seiner Kennzeichnungskraft „geschwächt“ aber nicht „auf ein Minimum reduziert“ ist, kann man in der CHOCO-SOFTIES/Choco Lofties-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 20.09.2012, Az. 25 W (pat) 511/11 – CHOCO-SOFTIES/Choco Lofties) nachlesen. Wäre der Schutzbereich des Bestandteils „Softies“ auf ein Minimum reduziert und nicht nur geschwächt gewesen, wäre…

Share

Keep reading

Tipp des BPatG zur Formulierung des WDVZ

Die Frage, ob im Rahmen der Markenanmeldung die Bezeichnungen der Klassifikation von Nizza verwendet werden müssen, beantwortet der 29. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Sage Shop-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 12.09.2012, Az. 29 W (pat) 529/12 – Sage Shop) wie folgt: Die mit einer Markenanmeldung beanspruchten Waren und Dienstleistungen (§ 32 Abs. 2 Nr. 3…

Share

Keep reading

Die Initialen der Anwälte

Nach Auffassung des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) besteht zwischen den Marken „MBP“ „MB&P“ und „MB“ trotz Dienstleistungsidentität im Bereich der Klasse 42 („Dienstleistungen eines Patentanwalts“ bzw. „Dienstleistungen eines Rechtsanwalts“ vs. „Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei“) keine Verwechslungsgefahr (BPatG, Beschl. v. 03.04.2012, Az. 24 W (pat) 539/10 – MBP bzw. MB&P/MB). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise…

Share

Keep reading