Der Sportwagen mit dem Namen „M“

Dem Buchstaben „M“ kann der Markenschutz für Sportwagen nicht abgesprochen werden. In einer aktuellen BPatG-Pressemitteilung heißt es wie folgt:

„Der 28. Marken-Beschwerdesenat hat am 14. November 2012 entschieden, dass das von BMW für „Sportwagen“ angemeldete Wortzeichen „M“ als Marke schutzfähig ist.

Das Zeichen „M“ ist zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben „M“ keine beschreibende Bedeutung für „Sportwagen“ (Klasse 12) beimisst. Zum anderen ist „M“ auch nicht für die Konkurrenten der Anmelderin freihaltebedürftig. Zwar enthält die EG-Richtlinie 2007/46/EG vom 5. September 2007 eine Klassifizierung für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern. Diese Klassifizierung wird mit „Klasse M“ bezeichnet. In Alleinstellung wird der Buchstabe „M“ jedoch vom Fachverkehr nicht zur Beschreibung von Personenkraftwagen, zu denen auch „Sportwagen“ gehören, verwendet und benötigt, sondern nur in der Wortkombination „Klasse M“.“

Anmerkung

Die Marke „M“ mag zwar für Sportwagen eintragungsfähig sein, ist aber als solche ziemlich langweilig. Was meinen Sie?

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