Ein echter CHECKER

In der PYRO-CHECKER-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 05.11.2012, Az. 28 W (pat) 597/11 – PYRO-CHECKER) erklärt das Bundespatentgericht (BPatG) kurz und knapp, was ein „CHECKER“ ist:

Ein „checker“ ist in der englischen Sprache lediglich die Bezeichnung für einen Prüfer oder einen Kontrolleur (Duden-Oxford – Großwörterbuch Englisch, 3. Auflage, Mannheim, 2005, CD-ROM). Mit dieser Bedeutung ist der Begriff auch in deutschen Wörterbüchern verzeichnet (vgl. Duden – Deutsches Universalwörterbuch a. a. O.).

Offensichtlich schauen die Richter nie bei Deutschland sucht den Superstar (DSDS) rein


Quelle:http://www.youtube.com

denn auch das ist ein „CHECKER“.

MARKENRECHT24.DE on FLICKR
MARKENRECHT24.DE on TWITTER
MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Share