Immer diese „früheren Geschäftsführer“
Der „frühere“ Geschäftsführer der SG Dynamo Dresden, Herr Volkmar Köster, sichert sich die Markenrechte an der deutschen Wortmarke „DYNAMO IST ANDERS“. Die Marke schützt folgende Waren:
„Klasse(n) Nizza 16:
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke; Aufkleber
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, insbesondere T-Shirts, Trikots
Klasse(n) Nizza 28:
Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Christbaumschmuck; Fußbälle“
Anmerkung:
Ich finde, wenn „frühere Geschäftsführer“ die Marke „des alten Arbeitgebers“ anmelden, klingt das erst einmal gar nicht gut. Wer kennt die Hintergründe?
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