Wir versichern Bayern

Leitsatz Das Wortzeichen „Wir versichern Bayern“ ist für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 37, 38, 41 und 42 nicht eintragungsfähig, weil ihr die Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt. Eine Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG kann nicht durch eine Untersuchung nachgewiesen werden, die nur in…

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Leitsatz Ehrenwerte oder gar gemeinnützige Zwecke stehen der Annahme der Bösgläubigkeit im Sinne des § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG nicht entgegen. Bösgläubig im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG handelt derjenige, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk als Marke schützen lässt, ohne das ihm…

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