Echter Dresdner Stollen
„Echt“ ist der Dresdner Stollen nur dann, wenn er mit nachfolgender Marke gekennzeichnet ist. Markeninhaber ist der Dresdner Stollenschutzverband e.V..
„Echt“ ist der Dresdner Stollen nur dann, wenn er mit nachfolgender Marke gekennzeichnet ist. Markeninhaber ist der Dresdner Stollenschutzverband e.V..
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Echt kölsch Mädche für einzelne Waren der Klassen 16, 24 und 25, insbesondere „Bekleidungsstücke“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 219/09 – Echt kölsch Mädche). In den Entscheidungsgründen heiß es wie folgt: „Auch wenn die Wortfolge auf einer Vielzahl von Waren, wie Bekleidungsstücken, Stoffen,…
Im Nachgang zur Eilunterrichtung des 28. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 28.10.2009 wurde die genannte Entscheidung nunmehr veröffentlicht (BPatG, Beschl. v. 28.10.2009, Az. 28 W (pat) 213/07 – Käse in Blütenform III). Nach Auffassung des Senats wurde die 3D-Marke nicht bösgläubig im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG angemeldet, da bei der…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SALUS und SANUS im Bereich einiger in Klasse 03 genannter Waren, insbesondere „Mittel zur Körper- und Gesundheitspflege“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.10.2009, Az. 24 W (pat) 40/08 – SALUS/SANUS)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klassen 03, insbesondere „Parfümeriewaren“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 22.09.2009, Az. 24 W (pat) 57/08 – PARFÜM O U T L E T ).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Fanlaib für einzelne Waren der Klassen 30 und 43, insbesondere „Milchprodukte, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2009, Az. 25 W (pat) 27/09 – Fanlaib).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Fitte Birne für einzelne Waren der Klassen 16, 9, 28, 35, 41, insbesondere „Software zum Gedächtnistraining“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 30.09.2009, Az. 29 W (pat) 76/08 – Fitte Birne).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke SDT für einzelne Waren der Klasse 44, insbesondere „Medizinische Dienstleistungen, Dienstleistungen eines Arztes“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.07.2009, Az. 30 W (pat) 08/08 – SDT).
ist u.a. betreffend die Dienstleistungen „Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 29 W (pat) 111/06 – SchwabenBus).
Nach dem Inhalt einer Eilunterrichtung des 28. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) setze eine bösgläubige Anmeldung zwingend voraus, dass die fragliche Marke mit dem Zeichen, für das ein schutzwürdiger Besitzstand geltend gemacht werde, gleich oder jedenfalls zum Verwechseln ähnlich sei, anderenfalls könne eine Sperrwirkung von vornherein nicht eintreten (BPatG, Beschl. v. 28.10.2009, Az. 28 W (pat)…
In den verbundenen Rechtssachen T 425/07 und T 426/07 erklärt die zweite Kammer des Gerichts erster Instanz der europäischen Gemeinschaften (EuG) kurz und knapp die Funktion des sog. „Disclaimers“, den es im deutschen Markenrecht nicht gibt: „Enthält eine Marke einen Bestandteil, der nicht unterscheidungskräftig ist, und kann die Aufnahme dieses Bestandteils zu Zweifeln über den…
Mit Beschluß vom 16.09.2009 entschied der 29. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke und die unter dem Az. 770479 eingetragene Gemeinschaftswortmarke FORMULA 1 im Bereich einer Vielzahl von Klassen verwechselbar ähnlich seien (BPatG, Beschl. v. 16.09.2009, Az. 29 W (pat) 09/08 – FORMEL 1/FORMULA 1)