Das Ende des Legosteins als 3D-Marke
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt die Löschung des als 3D-Marke eingetragenen Legobausteins, weil der Eintragung das Eintragungshindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegenstehen würde. Die Entscheidungsgründe wurden noch nicht veröffentlicht.