KOSTEN-AIRBAG

Warum auch immer, gewisse Wortschöpfungen sind temporär in aller Munde – und werden dementsprechend oft nachgemacht. Dabei ist Vorsicht geboten. So hat sich die O2 Holdings Limited, Slough Berkshire (Großbritannien), beispielsweise die Markenrechte an der Wortschöpfung „KOSTEN-AIRBAG“ gesichert (Az. 3020090369402).

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