BPatG 30. Senat
Leser sind klar im Vorteil
Die DISPOMELT vs. Dispermelt-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) zeigt, dass sich lesen lohnt, verwechselte doch der sich verteidigende Inhaber der angegriffenen Marke selbst die sich gegenüberstehenden Marken im Schriftsatz. „Im Übrigen ist die Klangähnlichkeit der Markenwörter so groß, dass ein solcher Anklang angesichts der weitgehenden Überschneidungen und Gemeinsamkeiten beider Zeichen infolge möglichen Verhörens bei mündlicher Wiedergabe…
„Dent“ ist „Gähn“
„Vorliegend stellt der in der Widerspruchsmarke vorangestellte Bestandteil „Dent“, wie auch das Bundespatentgericht bereits mehrfach festgestellt hat, eine gängige Abkürzung für „dental“ bzw. „Zahn-“ (vgl. z. B. „Dr. med. dent.“, Doktor der Zahnmedizin) und zugleich einen im Dentalbereich seit langem verbrauchten Markenbestandteil dar, der auch in großem Umfang produktbeschreibend eingesetzt wird, um auf die Art…
Nasenzeiger
Das Bundespatentgericht (BPatG) zeigt dem Bundesgerichtshof (BGH) (vorerst) die Nase: „Versteht der Verkehr eine Wortfolge (hier: „for you“) als schlagwortartige Aussage, die lediglich seine Aufmerksamkeit wecken und auf die so gekennzeichnete Ware (hier: Waren der Klassen 5, 29, 30 und 32) lenken soll, so spricht dies nicht für, sondern gegen die markenrechtliche Unterscheidungskraft dieser Wortfolge…
Nicht zu simple 4you
Der angemeldeten Wortmarke „2gether4life“ ist die Unterscheidungskraft betreffend die Waren und Dienstleistungen „Pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege, Pflaster, Verbandmaterial, Desinfektionsmittel, Sanitärprodukte für medizinische Zwecke; Chirurgische, ärztliche und medizinische Instrumente und Apparate, chirurgisches Nahtmaterial, Laser für medizinische Zwecke, Nadeln für medizinische Zwecke, Pumpen für medizinische Zwecke, Spritzen für medizinische Zwecke, Sonden für medizinische Zwecke;…
Fantasievoll ist das nicht
Die angemeldete Wortmarke „dierechtler“ sei u.a. betreffend die „Dienstleistungen eines Rechtsanwalts“ „aus sich heraus originell“ bzw. eine „fantasievolle Wortbildung“ und wurde für eintragungsfähig befunden (BPatG, Beschl. v. 26.01.2012, Az. 30 W (pat) 16/11 – dierechtler) Anmerkung: Für jemanden, der offensichtlich keine Fantasie hat, ist die angemeldete Marke „wahrhaftig fantasievoll“. Aus meiner Sicht eine absolute Fehlentscheidung.
Hubschrauber Schranke
Eintragungsfähig ist ebenfalls dieser rot-weiße Rettungshubschrauber (BPatG, Beschl. v. 26.01.2012, Az. 30 W (pat) 65/10 – rot weißer Hubschrauber). Die Begründung entspricht der in der Entscheidung rot-weißes Rettungsflugzeug.
Flugzeug Schranke
Nachfolgendes rot-weiße Rettungsflugzeug ist als 3D-Marke u.a. betreffend die Dienstleistung „Transportdienstleistungen eines Rettungsdienstes“ eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2012, Az. 30 W (pat) 66/10 – rot-weißes-Rettungsflugzeug). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Die farbige Aufmachung führt in Verbindung mit der konkreten Warenform jedoch dazu, dass diese vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis wahrgenommen wird.“
Keine Frage der Ehre, sondern eine Frage der richtigen Tastenkombination
Das Studium von Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG) hat mitunter allgemeinbildende Wirkungen. So konnte ich der meso| Body Therapy-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 21.12.2011, Az. 30 W (pat) 101/10 – meso| Body Therapy), in der es um die Eintragungsfähigkei folgender Wort-/Bildmarke ging endlich lernen, mit welcher Tastenkombination das Zeichen „|“ geschrieben wird. Das hatte ich mich schon…
Ich geh‘ denn mal in den Ruhestand
Bei Löschungsbeschlüssen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ist grundsätzlich die Unterschrift aller an der Entscheidung beteiligten Mitglieder der Markenabteilung für eine Wirksamkeit des Beschlusses erforderlich. Ist dies nicht der Fall, leidet der Beschluss an einem wesentlichen Mangel und ist aufzuheben (BPatG, Beschl. v. 15.12.2011, Az. 30 W (pat) 73/10 – LIQUIDROM). In den Entscheidungsgründe…
Na klar ist das ein „u“
Weil der Wassertropfen in der Wort-/Bildmarke kein „u“ sei, verneinte das Bundespatentgericht (BPatG) die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „PUR-R“ und (BPatG, Beschl. v. 17.11.2011, Az. 30 W (pat) 64/09 – PUR-R/pur). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Ohne nähere Analysen wird auch ein besonders aufmerksamer Durchschnittsverbraucher den Bildbestandteil bei unbefangener Betrachtungsweise in erster Linie…
7 schwebende Wölkchen
Wegen der Kennzeichnungsschwäche des Bestandteils „Wolke 7“ im Bereich der Dienstleistungen „Gesundheits- und Schönheitspflege“ sind die sich gegenüberstehenden Marken „Wolke 7“ und nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 27.10.2011, Az. 30 W (pat) 30/10 – Wolke 7/Wolke Sieben) In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt: „Vorliegend kann der Grad der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nach…