Na klar ist das ein „u“
Weil der Wassertropfen in der Wort-/Bildmarke
kein „u“ sei, verneinte das Bundespatentgericht (BPatG) die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken
„PUR-R“
und
(BPatG, Beschl. v. 17.11.2011, Az. 30 W (pat) 64/09 – PUR-R/pur). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt:
„Ohne nähere Analysen wird auch ein besonders aufmerksamer Durchschnittsverbraucher den Bildbestandteil bei unbefangener Betrachtungsweise in erster Linie als charakteristische Darstellung eines kleine Tropfen versprühenden Wasserspritzers wahrnehmen; es liegt damit eine derartige Verfremdung ins Bildhafte vor, dass dieser Bildcharakter einen etwaigen Buchstabencharakter überlagert; zudem legt die ungebräuchliche Darstellung der Buchstaben „p“ und „r“ auch nicht nahe, dass das dazwischen eingesetzte Bildelement ein Buchstabe sein soll.“
Anmerkung:
Na klar ist der Wassertropfen ein „u“, was denn sonst. Was meinen Sie?