Na klar ist das ein „u“

Weil der Wassertropfen in der Wort-/Bildmarke
Pur
kein „u“ sei, verneinte das Bundespatentgericht (BPatG) die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken

„PUR-R“

und
Pur
(BPatG, Beschl. v. 17.11.2011, Az. 30 W (pat) 64/09 – PUR-R/pur). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt:

„Ohne nähere Analysen wird auch ein besonders aufmerksamer Durchschnittsverbraucher den Bildbestandteil bei unbefangener Betrachtungsweise in erster Linie als charakteristische Darstellung eines kleine Tropfen versprühenden Wasserspritzers wahrnehmen; es liegt damit eine derartige Verfremdung ins Bildhafte vor, dass dieser Bildcharakter einen etwaigen Buchstabencharakter überlagert; zudem legt die ungebräuchliche Darstellung der Buchstaben „p“ und „r“ auch nicht nahe, dass das dazwischen eingesetzte Bildelement ein Buchstabe sein soll.“

Anmerkung:

Na klar ist der Wassertropfen ein „u“, was denn sonst. Was meinen Sie?



Share