Keine Frage der Ehre, sondern eine Frage der richtigen Tastenkombination
Das Studium von Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG) hat mitunter allgemeinbildende Wirkungen. So konnte ich der meso| Body Therapy-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 21.12.2011, Az. 30 W (pat) 101/10 – meso| Body Therapy), in der es um die Eintragungsfähigkei folgender Wort-/Bildmarke
„Die grafische Gestaltung ist nicht geeignet, die Unterscheidungskraft zu begründen. Wie die Markenstelle bereits ausgeführt hat, sind Fettdruck und Kleinschrift ebenso wie ein Wechsel der Schrifttypen werbeüblich. Der vertikale Strich ist ein Satzzeichen, nämlich ein Verkettungszeichen, das bei einem deutschen Tastaturlayout über die Tastenkombination Alt Gr + <> erzeugt wird und Möglichkeiten der Worttrennung anzeigt (…).“
Danke!