Sind wir alle nicht ein bisschen 2.0?
Der Zusatz „2.0“ ist markenrechtlich nicht schützbar. Bezüglich dieses Zusatzes heißt es in der Kommune 2.0-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) wie folgt.
„Der weitere Bestandteil, die Ziffernkombination „2.0“ wird nicht zuletzt in der IT-Branche, der die Dienstleistungen der Klassen 35 und 38 größtenteils zugeordnet werden können, vom Verkehr als eine typische Versionsbezeichnung aufgefasst. Darüber hinaus hat sich die Ziffernkombination „2.0“, ausgehend von der Angabe „web 2.0“, branchenübergreifend als ein Ausdruck für eine fortgeschrittene, zukunftstaugliche Ausstattung/Ausführung etabliert, die im Zusammenhang mit einer Sachangabe als Hinweis auf eine fortgeschrittene, moderne Version dieser Sache verstanden wird (z. B. „Government 2.0“; „Schule 2.0“; „Sozialismus 2.0“; vgl. Anl. 1 z. Vfg. v. 17.6.2015). Auch die Angabe „Kommune 2.0″ wird bereits mit dieser Bedeutung verwendet, nämlich als Hinweis auf eine modern ausgestattete bzw. organisierte Kommunalverwaltung.“