Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 01.09.2008, Az. 25 W (pat) 75/06 – Bild/bildpool
Leitsatz Bei der Prüfung der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und Dienstleistungen kommt es insbesondere darauf an, ob der Verkehr (bei gleicher Kennzeichnung) erwartet, dass die beiderseitigen Waren und Dienstleistungen unter der Kontrolle desselben Unternehmens hergestellt oder vertrieben bzw. erbracht werden, welches für ihre Qualität verantwortlich ist. Die im Rahmen eines Warenherstellungsprozesses erfolgenden Tätigkeiten rechtfertigen, auch…