Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 29.10.2008, Az. 28 W (pat) 85/06 – Viroactiv
In dieser Entscheidung ging es u. a. um die Voraussetzungen an den Nachweis einer Markenumschreibung.
In dieser Entscheidung ging es u. a. um die Voraussetzungen an den Nachweis einer Markenumschreibung.
Am 09.12.2008 verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil über das Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Patent- und Markensenats aus Österreich. Gegenstand ist die Auslegung von Art. 12 Abs. 1 MRRL. Es geht um die Frage, ob Marken, die von einem ideellen Verein im Rahmen seiner Tätigkeit, die in der Pflege soldatischer Traditionen sowie im Sammeln und…
Leitsatz Die Wortmarken „BECKER“ und „Barbara Becker“ sind bei Identität oder Ähnlichkeit der fraglichen Waren der Klasse 9 in ihrer Gesamtheit und ihres Vergleichs in visueller, klanglicher und begrifflicher Hinsicht als ähnlich anzusehen. Ist eines von nur zwei Wörtern, aus denen eine Wortmarke besteht, bildlich oder klanglich mit dem einzigen Wort identisch, aus dem eine…
Leitsatz Die Wortmarken „Venlafax“ und „Venlatox“ sind bei teildentischen Waren der Klasse 5 und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke verwechselbar ähnlich. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr in klanglicher Hinsicht kann dahingestellt bleiben, da bei den hier maßgeblichen Waren auch eine Ähnlichkeit in schriftbildlicher Hinsicht allein ausreicht, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen.
Gemäß einer aktuellen Mitteilung der World Intellectual Property Organization (WIPO) verlängert sich Frist zur Einreichung einer vorläufigen Ablehnung des Schutzes betreffend Oman von einem Jahr auf 18 Monate. Die Regelung tritt am 12.03.2008 in Kraft.
Leitsatz Die Wortmarke „Vierlinden“ ist für Dienstleistungen der Klasse 35 nicht eintragungsfähig, da es sich um eine freihaltebedürftige geografische Herkunftsangabe handelt. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verbietet die Eintragung von geografischen Bezeichnungen als Marke nicht nur, wenn sie bestimmte geografische Orte bezeichnen, die für die betroffenen Warengruppen bereits berühmt oder bekannt sind und…
Leitsatz Das BPatG hat die Löschungsbeschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) betreffend die Wortmarke „Kölsche Jung“ aufgehoben, soweit hierin die Löschung der Marke für die Waren „Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten“ (Klasse 24) und „Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Schals, Scherpen und Stolen“ (Klasse 25) angeordnet worden ist. Hingegen bestätigte es die Löschung,…
Leitsatz Die Wort-/Bildmarke ist betreffend Waren und Dienstleistungen der Klasse 3, 5, 9, 16 und 44 nicht eintragungsfähg. Dass ein Slogan keine die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen unmittelbar beschreibende Bezeichnung darstellt, reicht zur Begründung der Unterscheidungskraft nicht aus, zumal Werbesprüche in der Regel nicht nur beschreibende Aussagen, sondern vor allem allgemeine Anpreisungen enthalten. Ein im…
Leitsatz Die Wortmarke „out of office“ ist betreffend Dienstleistungen der Klasse 39 und 41 eintragungsfähig. Ein normal informierter und angemessen aufmerksamer und verständiger inländischer Durchschnittsverbraucher der in der Anmeldung aufgeführten Dienstleistungen, der mindestens über mittlere Kenntnisse der englischen Sprache verfüge, wird den grammatikalischen und begrifflichen Unterschied zwischen „out of office“ (= aus dem Amt ausgeschieden)…
Leitsatz Die Bezeichnung „Robotlab“ ist für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9, 35, 40, 41 und 42 mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Es kann dahinstehen, ob Hilfsanträge in Bezug auf die Fassung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnis im absoluten Verfahren überhaupt zulässig oder vielmehr unwirksam sind, weil eine Verzichtserklärung nicht bedingt abgegeben werden kann, denn…
Das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) tritt zugunsten Bosnien-Herzegovinas am 27.01.2009 in Kraft.
Leitsatz Die Wortmarke „babyRuf“ ist für die Waren „Babyüberwachungsgeräte und -anlagen (elektrisch)“ der Klasse 9 mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Nicht jede begriffliche Unbestimmtheit begründet die markenrechtlich erforderliche Unterscheidungskraft. Für den Durchschnittsverbraucher, der erfahrungsgemäß Kennzeichen so aufnimmt, wie sie ihm entgegentreten, ohne sie einer näheren analysierenden Betrachtung zu unterziehen, besteht in der Regel kein Anlass für…