576. Dresdner Striezelmarkt

Eine starke „Weihnachtsmarke“ öffnet am 25.11.2010 seine Pforten. Der 576. Dresdner Striezelmarkt. Anbei einige Impressionen vor der Eröffnung Foto: Thomas Felchner Alles ist noch ruhig, aber bald … Der „Striezelmarkt“ ist selbstverständlich als Marke geschützt. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes ist die Wort-/Bildmarke unter dem Az. 399167668 eingetragen.

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Oben Cyan, unten dunkelblau

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 36, 41, 42 und 44 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2010, Az. 29 W (pat) 537/10 – Oben Cyan: C100 M0 Y0 K0, unten dunkelblau: C100 M85 Y0 K0).

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Anhängeetikett (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 33 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 13.10.2010, Az. 26 W (pat) 136/09 – Anhängeetikett [3D-Marke]).

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Mitwirkung eines Patentanwalts

Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Kammergerichts (KG) Berlin trägt der zu Recht abgemahnte die Kosten eines auf der Gegenseite mitwirkenden Patentanwaltes analog § 140 Abs. 3 MarkenG (vgl. KG Berlin, Urt. v. 30.07.2010, Az.: 5 U 161/08). Durchgreifende Anhaltspunkte, die das Einschalten des Patentanwalts seitens der Klägerin im Streitfall als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB)…

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Stecker (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Quelle: http://www.wipo.int für einzelne Waren der Klasse 09 wegen nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.10.2010, Az. 27 W (pat) 60/05 – Stecker).

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An apple a day

Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 46, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt u.a. folgende Dienstleistungen Klasse 44: Dienstleistungen eines Zahnarztes Anmerkung: Es heißt doch: „An apple a day keeps the doctor away“. Warum verwendet dann der Zahnarzt die Apfel-Marke?

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Anmerkung zur Sharelook/Sherlock-Entscheidung

Bemerkenswert an der Sharelook/Sherlock-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 29.06.2010, Az. 27 W (pat) 1/10 – Sharelook/Sherlock) ist, dass der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in dieser Entscheidung mit großer Vehements die sog. „Neutralisierungslehre“ des Gerichtshofs (vgl. hierzu Felchner, „Armer PICASSO – Die „Neutralisierungslehre“ des EuG“, MarkenR 09/2005, S. 377 ff.) vertritt und in dieser Entscheidung die…

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MUTABO

Seit 16.11.2010 (bis 13.02.2011) fasziniert André Sarrasani im „Sarrasani Trocadero Dinner-Varieté-Theater“ am Straßburger Platz in Dresden Foto: Thomas Felchner mit neo-burlesken Elementen, Artistik und Illusion sowie immer neue Bilderwelten erneut die Zuschauer. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unter der Domain www.sarrasani.de. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim hinab tauchen in diese wunderschöne Welt…

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Siggi ist Kult, oder?

Im am letzten Freitag erschienenen Markenblatt Nr. 45, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt u.a. folgende Dienstleistungen Klasse 42: Dienstleistungen eines Ingenieurs Klasse 45: Verwertung gewerblicher Schutzrechte durch Lizenzvergabe Anmerkung: Die Marke hat aus meiner Sicht irgendwie das Zeug „Kultstatus“ zu…

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