Abkommen von Nizza
Der Text des „Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken“ ist bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) einsehbar.
Der Text des „Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken“ ist bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) einsehbar.
Die eingetragene Marke markiert und schützt immer ganz bestimmte „Waren“ und ganz bestimmte „Dienstleistungen“. Diese stehen im „Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (WDVZ)“ welches bei der Anmeldung mit eingereicht wird. Diese Waren und Dienstleistungen werden in Klassen eingeteilt, wobei insgesamt 45 Klassen zur Verfügung stehen, nämlich 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen. Hierbei handelt es sich um folgende:…
Eine starke „Weihnachtsmarke“ öffnet am 25.11.2010 seine Pforten. Der 576. Dresdner Striezelmarkt. Anbei einige Impressionen vor der Eröffnung Foto: Thomas Felchner Alles ist noch ruhig, aber bald … Der „Striezelmarkt“ ist selbstverständlich als Marke geschützt. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes ist die Wort-/Bildmarke unter dem Az. 399167668 eingetragen.
Heute ist „Der Titelschutzanzeiger Nr. 1000“ erschienen. In der Ausgabe finden Sie die aktuellen Werktitel-Veröffentlichungen. Viel Spaß bei der Lektüre!
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 36, 41, 42 und 44 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2010, Az. 29 W (pat) 537/10 – Oben Cyan: C100 M0 Y0 K0, unten dunkelblau: C100 M85 Y0 K0).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 33 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 13.10.2010, Az. 26 W (pat) 136/09 – Anhängeetikett [3D-Marke]).
Nach Auffassung des 5. Zivilsenats des Kammergerichts (KG) Berlin trägt der zu Recht abgemahnte die Kosten eines auf der Gegenseite mitwirkenden Patentanwaltes analog § 140 Abs. 3 MarkenG (vgl. KG Berlin, Urt. v. 30.07.2010, Az.: 5 U 161/08). Durchgreifende Anhaltspunkte, die das Einschalten des Patentanwalts seitens der Klägerin im Streitfall als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB)…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Quelle: http://www.wipo.int für einzelne Waren der Klasse 09 wegen nachgewiesener Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.10.2010, Az. 27 W (pat) 60/05 – Stecker).
Im heute erschienenen Markenblatt Nr. 46, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt u.a. folgende Dienstleistungen Klasse 44: Dienstleistungen eines Zahnarztes Anmerkung: Es heißt doch: „An apple a day keeps the doctor away“. Warum verwendet dann der Zahnarzt die Apfel-Marke?
Abends ist SARRASANI „noch magischer“ Foto: Thomas Felchner Das musste ich Ihnen noch ergänzend zeigen.
Bemerkenswert an der Sharelook/Sherlock-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 29.06.2010, Az. 27 W (pat) 1/10 – Sharelook/Sherlock) ist, dass der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in dieser Entscheidung mit großer Vehements die sog. „Neutralisierungslehre“ des Gerichtshofs (vgl. hierzu Felchner, „Armer PICASSO – Die „Neutralisierungslehre“ des EuG“, MarkenR 09/2005, S. 377 ff.) vertritt und in dieser Entscheidung die…
Seit 16.11.2010 (bis 13.02.2011) fasziniert André Sarrasani im „Sarrasani Trocadero Dinner-Varieté-Theater“ am Straßburger Platz in Dresden Foto: Thomas Felchner mit neo-burlesken Elementen, Artistik und Illusion sowie immer neue Bilderwelten erneut die Zuschauer. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unter der Domain www.sarrasani.de. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim hinab tauchen in diese wunderschöne Welt…