Schlicht und einfach unerheblich
Schlicht und einfach unerheblich ist, wie das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bzw. das Landgericht (LG) Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in anderen Fällen die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke bewertet haben. Dieser Auffassung ist der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Palazzo/Palazzo Klenze-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 29.03.2011, Az. 27 W (pat) 571/10 – Palazzo/Palazzo…