Schlicht und einfach unerheblich

Schlicht und einfach unerheblich ist, wie das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bzw. das Landgericht (LG) Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in anderen Fällen die Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke bewertet haben. Dieser Auffassung ist der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Palazzo/Palazzo Klenze-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 29.03.2011, Az. 27 W (pat) 571/10 – Palazzo/Palazzo…

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Ungefähr 50 zu 50

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die abstrakte Farbmarke Foto: http://register.dpma.de mangels grafischer Darstellbarkeit (§ 8 Abs. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 08.04.2011, Az. 26 W (pat) 12/10 – Blau-Silber). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: “In der hier zu beurteilenden Anmeldung fehlen konkrete Festlegungen zum quantitativen Verhältnis der Farben zueinander (Voraussetzung…

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Geometrische Struktur mit einer goldenen Farbgebung

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die sonstige Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Nizza Klasse 12 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.02.2011, Az. 28 W (pat) 501/10 – bestimmte geometrische Struktur mit einer goldenen Farbgebung). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: “…

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Sprechendes Zeichen

Die Biber-Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de ist, was die Waren „Bilder; Bücher; Kalender; Kataloge; Papier; Prospekte; Zeichnungen; Zeitschriften; alle vorstehenden Waren der Klasse 16 nur für Publikationen auf dem Gebiet der Architektur und des Bauingenieurwesens“ angeht, nach Auffassung des 24. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 01.03.2011, Az. 24 W (pat) 18/10 – Biber) ein „sprechendes Zeichen“.…

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Positiver Disclaimer

Der Disclaimer („Ausnahmevermerk“) „alle vorstehenden Waren der Klasse 16 nur für Publikationen auf dem Gebiet der Architektur und des Bauingenieurwesens“. ist vom 24. Senat des Bundespatentgerichts mit folgender Begründung „Der neugefasste Ausnahmevermerk, der nunmehr in zulässiger Weise (positiv) angibt, auf welchen Produktbereichen die Waren zum Einsatz kommen sollen, ist beachtlich (…). Er bezieht sich, wie…

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Meridianartig unterteilter schwarzer Halbkreis

Mit der Begründung „Der Planet Erde wird durch die Abbildung eines Globus mit eingezeichneten Längen- und Breitengraden dargestellt, der sich von den Darstellungen anderer Globen deutlich unterscheidet, wie eine Internetrecherche mit den Suchbegriffen „Globus“ und „Erdkugel“ unter www.google.de/images ergeben hat. Im Gegensatz zu den üblichen Gestaltungen zeigen die von schwarzen Gewässermassen umgebenen, in unterschiedlichen Grautönen…

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2dry = to dry

In der cover2dry-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 17.02.2011, Az. 30 (pat) 19/10 – cover2dry) entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass der Wortmarke „cover2dry“ betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 11 vom Verkehr mit „cover to dry“, also „Abdeckung zum Trocknen“ verstanden werde, so dass der Marke die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs.…

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Tempel (Bild) vs. Tempel (Bild) quadromedica … die Heilpraktikerschule

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Quelle: http://register.dpma.de und Quelle: http://register.dpma.de trotz identischer Dienstleistungen im Bereich der gemeinsamen Klassen 41 und 44 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.02.2011, Az. 27 W (pat) 254/09 – Tempel/Tempel quadromedica … die Heilpraktikerschule) In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Es besteht auch nicht…

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Trademarker

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „Trademarker“ für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 42 (jetzt: 45) wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 01.02.2011, Az. 24 W (pat) 33/10 – Trademarker). Ausweislich der Entdscheidungsgründe hat der Anmelder das Gericht wie folgt…

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Bösgläubige Markenanmeldung

Gemäß §§ 37 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG hat die Markenstelle die Möglichkeit, eine angemeldete Marke wegen „ersichtlicher Bösgläubigkeit“ zurückzuweisen. Dabei handelt unter anderem derjenige bösgläubig, der die Marke deswegen „zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt“, weil sie eine (wettbewerbsrelelevante) „Sperrwirkung“ erzielt. Welche Grundsätze die Rechtsprechung diesbezüglich vertritt, fasst der 26. Senat…

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Böser xpress-Anmelder

Mit Beschluss vom 23.02.2011 entschied das Bundespatentgericht (BPatG), dass der Anmeldung der Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de das absolute Eintragungshindernis der Bösgläubigkeit, §§ 37 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, entgegensteht (BPatG, Beschl. v. 23.02.2011, Az. 26 W (pat) 516/10 – xpress).

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ARSCHLECKEN24

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „ARSCHLECKEN24“ für einzelne Waren der Klassen 14, 16, 21 und 25 wegen Sittenwidrigkeit (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.02.2011, Az. 26 W (pat) 81/10 – ARSCHLECKEN24). Der Anmelder hatte wie folgt argumentiert: „Der Wortbestandteil der angemeldeten Zeichens sei in der…

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