EVONIK vs. GEONIC

Die Wortmarken „EVONIK“ und „GEONIC“ sind mit der Folge klanglich ähnlich, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen diesen Marken vom Bundespatentgericht (BPatG) bejaht wurde, denn „vorliegend sind sowohl die Wortlänge, als auch die Silbenanzahl und die Vokalfolge „e-o-i“ der Vergleichszeichen identisch, ebenso identisch ist die Aussprache der letzten Silbe „nik“ bzw. „nic“. Die klanglichen Unterschiede zwischen „Evo“…

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Der Verkaufsstand

Dieser Verkaufsstand kann ’ne Marke für „Geschäftsführungs- und Unternehmensverwaltungsdienstleistungen“ sowie die „Büroarbeiten“ sein, denn diese „wenden sich hauptsächlich an Unternehmensinhaber und Angehörige der unternehmerischen Führungsebene und werden üblicherweise in dafür geeigneten Büros mit entsprechender Ausstattung, aber nicht in Verkaufsständen nach Art einer Marktbude erbracht. Es ist auch nicht üblich, dass dort die gewerbsmäßige Hilfe beim…

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Einfach zu groß für die kleinen Prüfer-Hände

Mit der Begründung „Außerdem könnten Gebäude keine Waren im markenrechtlichen Sinne sein“ hatte die Markenstelle die Anmeldung der Wort-/Bildmarke zurückgewiesen, welche die „Waren“ „Fertighäuser aller Ausbaustufen (soweit in Klasse 19 enthalten), im Wesentlichen bestehend aus nichtmetallischen Baumaterialien“ schützen soll. Für den Prüfer ist eine Ware demzufolge offensichtlich nur etwas, was er in den Händen halten…

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THE O KONSUM

In der KONSUM/KONZUME-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 12.04.2013, Az. 27 W (pat) 507/12 – KONSUM/KONZUME) standen sich zum einen die Wort-/Bildmarken und und zum anderen „Waren der Klassen 24 und 25“ sowie „Einzelhandelsdienstleistungen mit Waren der Klassen 23 bis 26“ gegenüber. Nachdem der Senat zumindest die klangliche Ähnlichkeit der Marken bejaht hatte, tat er dies auch…

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Zu Risiken und Nebenwirkungen …

Der Schutzbereich von Marken, die die geschützten Waren/Dienstleistungen (stark) beschreiben, ist mitunter mit der Folge auf ein Minimum reduziert, dass bereits geringfügige Unterschiede ausreichen, um eine Verwechslungsgefahr zu verneinen. In der Rivamed/Riamet-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 04.06.2013, Az. 25 W (pat) 64/12 – Rivamed/Riamet) schützte die widersprechende Marke die Waren „Pharmazeutische Erzeugnisse und Arzneimittel zur Behandlung…

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Wohl zu viel Drachenboot gefahren

Ich habe ja schon eine Menge BPatG-Entscheidungen gelesen. Aber noch nie wurde eine Beschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass aus dem streitgegenständlichen Widerspruch nicht eindeutig hervorgehen würde, „wer den Widerspruch einlegt“ hat (BPatG, Beschl. v. 26.04.2013, Az. 27 W (pat) 105/12 – EAST TOWN DRAGONS Schwerin). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Die Markenstelle…

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Grünes Licht für Orange-Weiß

Ab heute können Sie zu Ihrer Kollegin/ihrem Kollegen sagen: „Reich mir doch bitte mal die Schreibmarke rüber“. Das Bundespatentgericht (BPatG) gab nachfolgender 3D-Markenanmeldung der Schwan-Stabilo Schwanhäußer GmbH & Co. KG „grünes Licht“ (BPatG, Beschl. v. 24.04.2013, Az. 29 W (pat) 505/13 – Schwan-Stabilo-Stift). Grund hierfür ist, wie die Begründung „Diese Gestaltung besitzt für die hier…

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4 = for = für

Die arabische Zahl „4“ hat in vielen Fällen die Bedeutung des englischen Wortes „for“ (= „für“). Vor diesem Hintergrund wurde der Kombination „active4fun“ betreffend die Dienstleistungen „sportliche und kulturelle Aktivitäten; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen, Diätetische Erzeugnisse“ die Eintragungsfähigkeit abgesprochen (BPatG, Beschl. v. 26.02.2013, Az. 27 W (pat) 78/12 – active4fun). In den Entscheidungsgründen heißt…

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Blau/Silber verleiht Flüüüüüügel

Die „Red Bull“-Farben „Blau/Silber“ fehle die erforderliche Unterscheidungskraft, weil „die Gewöhnung des Verkehrs an Farben als Kennzeichnungsmittel, nicht festgestellt werden“ konnte. Allerdings habe Red Bull „das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft … für Energy-Drinks in Folge ihrer Durchsetzung im Verkehr überwunden (§ 8 Abs. 3 MarkenG)“ so der 26. Senat des Bundespatentgerichts in seinem Beschluss vom…

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Wo verdammt liegt „Fucking“?

Den Zusammenhang zwischen der angemeldeten Marke „Fucking hell“ und „Fucking“, einer Wohnsiedlung innerhalb der Katastralgemeinde Hofstadt in der niederösterreichischen Gemeinde Tarsdorf, erläutert der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) in der Fucking hell-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 16.01.2013, Az. 26 W (pat) 504/12 – Fucking hell): „Zwar handelt es sich bei „Fucking“ um eine Wohnsiedlung innerhalb der…

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Knapp an der Sensation vorbei

Die Begründung des Beschwerdeführers, er hätte nicht gewusst, dass eine Beschwerdegebühr zu zahlen gewesen sei, überzeugte den 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) nicht. Vielmehr wurde die Beschwerde u.a. mit folgender Begründung „Die behauptete Unkenntnis des Anmelders von der Zahlung einer Beschwerdegebühr innerhalb der Beschwerdefrist ist nicht zuletzt angesichts der Rechtsmittelbelehrung, die diesen Umstand ausdrücklich erwähnt,…

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Viele Flaggen sind dekorativ

Der G8-Strandkorb-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG), in der es um die Eintragungsfähigkeit nachfolgender Wort-/Bildmarke ging, ist zu entnehmen, dass viele Staatsflaggen rein dekorativen Charakter mit der Folge haben, dass das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG zumindest im vorliegenden Fall nicht greift (BPatG, Beschl. v. 19.03.2013, Az. 33 W (pat) 39/11 – G8-Strandkorb).…

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