4 = for = für

Die arabische Zahl „4“ hat in vielen Fällen die Bedeutung des englischen Wortes „for“ (= „für“). Vor diesem Hintergrund wurde der Kombination „active4fun“ betreffend die Dienstleistungen

„sportliche und kulturelle Aktivitäten; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen, Diätetische Erzeugnisse“

die Eintragungsfähigkeit abgesprochen (BPatG, Beschl. v. 26.02.2013, Az. 27 W (pat) 78/12 – active4fun). In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:

„Das Wort „aktiv“ hat im Bereich Sport, Gesundheit, Schönheit, Kultur und Ernährung einen beschreibenden Aussagegehalt. Aktivitäten sind in diesen Bereichen gefordert, um den jeweiligen Anforderungen gerecht werden zu können. Ernährung fördert die Leistungsfähigkeit, die nötig ist, Aktivitäten in dieser Richtung zu entwickeln (…). Dass es sich bei „active“ und „fun“ sowie bei der lautlichen Umschreibung mittels einer 4 für „for“ um Wörter der englischen Sprache handelt, ist ohne wesentliche Bedeutung, da „activ“ und „for“ den deutschen Wörtern „aktiv“ und „für“ weitgehend entsprechen. „Fun“ ist in den deutschen Sprachgebrauch für „Spaß“ eingegangen. Ebenfalls nicht maßgebend ist, dass es sich bei „aktiv“ um einen personenbezogenen Begriff handelt. Werbung setzt häufig ursprünglich personenbezogene Begriffe sachbezogen ein.“

MARKENRECHT24.DE on FLICKR
MARKENRECHT24.DE on TWITTER
MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Thomas Felchner

WERBUNG:
Stange. Kanzlei für Internetrecht, Wettbewerbsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz

SOZIALE ENGAGEMENTS:

UNICEF Deutschland
World Wide Fund For Nature (WWF)

Share