Blau/Silber verleiht Flüüüüüügel
Die „Red Bull“-Farben „Blau/Silber“
fehle die erforderliche Unterscheidungskraft, weil
„die Gewöhnung des Verkehrs an Farben als Kennzeichnungsmittel, nicht festgestellt werden“
konnte. Allerdings habe Red Bull
„das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft … für Energy-Drinks in Folge ihrer Durchsetzung im Verkehr überwunden (§ 8 Abs. 3 MarkenG)“
so der 26. Senat des Bundespatentgerichts in seinem Beschluss vom 24.04.2013 (BPatG, Beschl. v. 24.04.2013, Az. 26 W (pat) 568/12 – blau silber).
MARKENRECHT24.DE on FLICKR
MARKENRECHT24.DE on TWITTER
MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK
WERBUNG:
Stange. Kanzlei für Internetrecht, Wettbewerbsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz
SOZIALE ENGAGEMENTS: