Blau/Silber verleiht Flüüüüüügel

Die „Red Bull“-Farben „Blau/Silber“

Aktenzeichen: 3020110177929
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fehle die erforderliche Unterscheidungskraft, weil

„die Gewöhnung des Verkehrs an Farben als Kennzeichnungsmittel, nicht festgestellt werden“

konnte. Allerdings habe Red Bull

„das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft … für Energy-Drinks in Folge ihrer Durchsetzung im Verkehr überwunden (§ 8 Abs. 3 MarkenG)“

so der 26. Senat des Bundespatentgerichts in seinem Beschluss vom 24.04.2013 (BPatG, Beschl. v. 24.04.2013, Az. 26 W (pat) 568/12 – blau silber).

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Thomas Felchner

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