Quadro vs. quadroGRÜN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Quadro und quadroGRÜN betreffend einzelne Waren der Klasse 19 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 28 W (pat) 84/09 – Quadro/quadroGRÜN).

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TRIO

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke TRIO für einzelne Waren der Klasse 06 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 27.01.2010, Az. 28 W (pat) 96/09 – TRIO).

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Turkey Today

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Turkey Today für einzelne Waren der Klasse 16 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 25/09 – Turkey Today).

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MyEngines

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke MyEngines für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 29.01.2010, Az. 30 W (pat) 52/07 – MyEngines).

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LEBEN IST BEWEGUNG

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke LEBEN IST BEWEGUNG für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25, 28, 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.03.2010, Az. 33 W (pat) 136/08 – LEBEN IST BEWEGUNG).

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Tageskarte

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Tageskarte für einzelne Waren der Klasse 16 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 33/09 – Tageskarte).

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PrivateInvest-Hannover

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PrivateInvest-Hannover für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.02.2010, Az. 29 W (pat) 47/10 – PrivateInvest-Hannover).

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ProBio Cult. vs. ProBio-Lact

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken ProBio Cult und Foto: http://register.dpma.de im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.09.2009, Az. 30 W (pat) 37/09 – ProBio Cult./ProBio-Lact)

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ProBio Cult. vs. ProBio-Kid

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken ProBio Cult und ProBio-Kid im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.09.2009, Az. 30 W (pat) 39/09 – ProBio Cult./ProBio-Kid)

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TCard vs. TCAR

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TCard und TCAR betreffend Dienstleistungen der Klasse 36 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 131/08 – TCard vs. TCAR). Anmerkung: Die Entscheidung überzeugt aus folgenden Gründen nicht (so richtig).

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Sales Catalog

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Sales Catalog für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 37, 38, 41 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 14/08 – Sales Catalog).

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Farewell Blues Agentur für Trauermusik

Hinter jeder Marke steckt immer eine bestimmte Idee/ein bestimmtes Projekt. Hinter der unter dem Az. 3020090391017 angemeldeten Wortmarke „Farewell Blues Agentur für Trauermusik“ steckt die Idee, Beerdigungen einen musikalischen, emotionalen und kulturell ansprechenden Rahmen zu geben. Anstatt Stille soll in Zukunft Jazz, Blues oder Gospelmusik auf den Friedhöfen erklingen. Nähere Informationen zu „Farewell Blues Agentur…

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