PrivateInvest-Hannover
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke
für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.02.2010, Az. 29 W (pat) 47/10 – PrivateInvest-Hannover).