ProBio Cult. vs. ProBio-Kid
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken
und
im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.09.2009, Az. 30 W (pat) 39/09 – ProBio Cult./ProBio-Kid)