ProBio Cult. vs. ProBio-Lact
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken
und
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im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.09.2009, Az. 30 W (pat) 37/09 – ProBio Cult./ProBio-Lact)