Tageskarte
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Tageskarte für einzelne Waren der Klasse 16 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 33/09 – Tageskarte).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Tageskarte für einzelne Waren der Klasse 16 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 33/09 – Tageskarte).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PrivateInvest-Hannover für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.02.2010, Az. 29 W (pat) 47/10 – PrivateInvest-Hannover).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken ProBio Cult und Foto: http://register.dpma.de im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.09.2009, Az. 30 W (pat) 37/09 – ProBio Cult./ProBio-Lact)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken ProBio Cult und ProBio-Kid im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.09.2009, Az. 30 W (pat) 39/09 – ProBio Cult./ProBio-Kid)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TCard und TCAR betreffend Dienstleistungen der Klasse 36 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 131/08 – TCard vs. TCAR). Anmerkung: Die Entscheidung überzeugt aus folgenden Gründen nicht (so richtig).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Sales Catalog für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 37, 38, 41 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 14/08 – Sales Catalog).
Hinter jeder Marke steckt immer eine bestimmte Idee/ein bestimmtes Projekt. Hinter der unter dem Az. 3020090391017 angemeldeten Wortmarke „Farewell Blues Agentur für Trauermusik“ steckt die Idee, Beerdigungen einen musikalischen, emotionalen und kulturell ansprechenden Rahmen zu geben. Anstatt Stille soll in Zukunft Jazz, Blues oder Gospelmusik auf den Friedhöfen erklingen. Nähere Informationen zu „Farewell Blues Agentur…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SOFT ICE GUMS und Ice-Gums im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 25 W (pat) 29/09 – SOFT ICE GUMS/Ice-Gums) In der Entscheidung heißt es zur „selbständig kennzeichenden Stellung eines nicht prägenden Bestandteils“ auszugsweise wie folgt:
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CHOCOLATERIA für einzelne Waren der Klasse 30 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 70/09 – CHOCOLATERIA).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke SchliessAb für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 14, 37, 42 und 45 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 30 W (pat) 45/09 – SchliessAb).
Wegen einer Erkältung bin ich schon seit Tagen gezwungen, ständig Hustenbonbons zu lutschen. Vor kurzem habe ich mir die Bonbons Quelle: http://www.soldan.com gekauft. Hersteller ist die Dr.C.SOLDAN® GmbH. Wer diese Bonbons kennt, weiß, dass aus jedem Bonbonpapier ein kleines Fähnchen „herauswinkt“ (s.o.), auf dem folgendes steht: „Nur echt mit der Fahne“ Dieser Claim ist als…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Herzchen für einzelne Waren der Klassen 30, nämlich „Speiseeispulver“ eintragungsfähig, für andere Waren der Klasse 30, nämlich „Pudding, Speiseeis“ wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 08.02.2010, Az. 25 W (pat) 91/09 – Herzchen).