Quadro vs. quadroGRÜN
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
und
betreffend einzelne Waren der Klasse 19 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 28 W (pat) 84/09 – Quadro/quadroGRÜN).