Spiraltor

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Spiraltor für einzelne Waren der Klassen 06 und 19 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 24.02.2010, Az. 28 W (pat) 26/09 – Spiraltor).

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FLEX vs. INCO-FLEX

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken FLEX und INCO-FLEX im Bereich einiger in Klassen 07 und 08 genannter Waren verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 28 W (pat) 86/09 – FLEX/INCO-FLEX)

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Dona vs. Hedona

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken Dona und Hedona im Bereich einiger in Klassen 03, 05, 10 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.03.2010, Az. 24 W (pat) 1/09 – Dona/Hedona)

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CHIP control

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CHIP control für einzelne Waren der Klasse 11 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 24 W (pat) 79/08 – CHIP control).

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ABSOLUT vs. ABSOLUT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken ABSOLUT und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 43 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 01.03.2010, Az. 26 W (pat) 22/09 – ABSOLUT/ABSOLUT).

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NAPOLÉON vs. Napoleon

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken NAPOLÉON und Napoleon betreffend einzelne Waren der Klasse 32 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.10.2009, Az. 26 W (pat) 23/08 – NAPOLÉON/Napoleon).

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ABSOLUT vs. Absolut

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken ABSOLUT und Absolut betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 43 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 01.03.2010, Az. 26 W (pat) 28/09 – ABSOLUT/Absolut).

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krassnews

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke krassnews für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 24/09 – krassnews).

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Für messbaren Erfolg

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Für messbaren Erfolg für einzelne Waren der Klassen 09, 10 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 77/08 – Für messbaren Erfolg).

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TANGO vs. TENGO

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TANGO und TENGO betreffend Waren der Klasse 20 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.02.2010, Az. 26 W (pat) 39/09 – TANGO/TENGO). Anmerkung: Die Entscheidung überzeugt aus folgenden Gründen nicht (so richtig). Die Verwechslungsgefahr wurde damit begründet, dass die Marken insbesondere schriftbildlich ähnlich seien. Völlig unberücksichtigt…

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Ambiente Trendlife

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Ambiente Trendlife für einzelne Waren der Klassen 20 und 24 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 26 W (pat) 56/09 – Ambiente Trendlife).

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MYSPACE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke MYSPACE für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.03.2010, Az. 26 W (pat) 79/09 – MYSPACE).

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