Dose vs. Getränk

In der Rea vs. nea-Entscheidung beschäftigte sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Frage, ob die Waren „Getränkedosen aus Metall“ und „Getränke“ ähnlich seien und verneinte dies mit folgender Begründung: „a) Eine Ähnlichkeit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die sich gegenüberstehenden Waren und/oder Dienstleistungen unter Berücksichtigung aller für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblicher Faktoren wie insbesondere ihrer…

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Zur Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung

Zur  Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung

In der Schiller Quelle vs. Schiller Bräu-Entscheidung des Bundespatentgerichts sind folgende Passagen merkenswert: Allgemeine Grundsätze zum Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung „dd) Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, die Ursprungsidentität der Waren, für die sie eingetragen ist, zu garantieren, benutzt wird, um für diese Waren einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern,…

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Anmerkung zur edlohn vs. DLOHN-Entscheidung

Anmerkung zur edlohn vs. DLOHN-Entscheidung

In der edlohn vs. DLOHN-Entscheidung kommt das Bundespatentgericht zum Ergebnis, das die sich gegenüberstehenden Marken edlohn (ausgesprochen: „ed lohn“) und „DLOHN“ (ausgesprochen: „de lohn“) im klanglichen Bereich unterdurchschnittlich ähnlich seien. Allerdings sei es „wahrscheinlich und naheliegend“, das „edlohn“ wie „e de lohn“ ausgesprochen würde, so dass eine (noch) durchschnittliche Ähnlichkeit der Zeichen „de lohn“ und…

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Nahezu identische Ähnlichkeit

Nahezu identische Ähnlichkeit

In der STRIX vs. Sritex-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) heißt es zur gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke wie folgt: „Zur Feststellung der gesteigerten Kennzeichnungskraft einer Marke sind alle im Einzelfall relevanten Umstände heranzuziehen. Dazu zählen der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, geografische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die dafür aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte…

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Hast du mal ’ne Fluppe für mich?

In der POWER/Power Bowl-Entscheidung beschäftigt sich der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) mit der Markenqualität der Widerspruchsmarke „POWER“, die „Tabak; Raucherartikel, nämlich Tabakdosen, Zigarren- und Zigarettenspitzen, Zigarren- und Zigarettenetuis, Aschenbecher, sämtliche vorgenannten Waren nicht aus Edelmetallen, deren Legierungen oder damit plattiert, Pfeifenständer, Pfeifenreiniger, Zigarrenabschneider, Pfeifen, Feuerzeuge, Taschenapparate zum Selbstdrehen von Zigaretten, Zigarettenpapier, Zigarettenfilter; Streichhölzer“ schützt…

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Unternehmenskennzeichen

Nach § 42 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG kann ein Widerspruch auf eine geschäftliche Bezeichnung mit älterem Zeitrang nach § 5 in Verbindung mit § 12 MarkenG gestützt werden. Nach § 5 Abs. 1 MarkenG werden als geschäftliche Bezeichnungen nebenWerktiteln auch Unternehmenskennzeichen geschützt. Das sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder…

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THE GOOD THE BAD AND THE WHITE

THE GOOD THE BAD AND THE WHITE

In der THE GOOD THE BAD AND THE WHITE-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) ging es ebenfalls um einen Werktitel. Kurz zum Sachverhalt Am 11.03.2015 wurde die Wortmarke THE GOOD THE BAD AND THE WHITE angemeldet. Diese schützt die Waren „Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen“ in der Klasse 25. Gegen diese wurde Widerspruch mit der Begründung eingelegt, der Widersprechenden…

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Flügel verleihen keine Flügel

Flügel  verleihen keine Flügel

Die sich gegenüberstehenden Flügel-Marken und sind nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) nicht verwechselbar ähnlich. Auch, wenn beide Marken im Wesentlichen Flügelsymbole darstellten, wiesen sie doch signifikante Unterschiede auf, die der Annahme einer bildlichen Ähnlichkeit entgegenstehen würden. Auch eine Ähnlichkeit im Sinngehalt scheide aus nachfolgenden Gründen aus: „Ausgehend von dem Grundsatz, dass aus schutzunfähigen Elementen keine…

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Bruce Li

Im Rahmen der Prüfung der klanglichen Ähnlichkeit gilt der Erfahrungssatz, dass Wortanfänge im Allgemeinen stärker beachtet werden als die übrigen Markenteile. Allerdings dann nicht, so das Bundespatentgericht (BPatG) in der MANGO/limango-Entscheidung, wenn die Betonung nicht auf dem Wortanfang liegt. „Der einzige Unterschied besteht in der Anfangssilbe „li“ der jüngeren Marke. Zwar gilt nach deutscher Rechtsprechung…

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Leser sind klar im Vorteil

Die DISPOMELT vs. Dispermelt-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) zeigt, dass sich lesen lohnt, verwechselte doch der sich verteidigende Inhaber der angegriffenen Marke selbst die sich gegenüberstehenden Marken im Schriftsatz. „Im Übrigen ist die Klangähnlichkeit der Markenwörter so groß, dass ein solcher Anklang angesichts der weitgehenden Überschneidungen und Gemeinsamkeiten beider Zeichen infolge möglichen Verhörens bei mündlicher Wiedergabe…

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An „apfel & i“ a day keeps the Marke away

An „apfel & i“ a day keeps the Marke away

Manche Markenanmelder sind schon „echt hart drauf“. So wurde die Wort-/Bildmarke für „Computersoftwareberatung; Installation, Ersteinrichtungen und Wartung von Computersoftware; Aktualisieren von Computer-Software; Beratung für Telekommunikationstechnik; Installation und Wartung von Software; EDV-Beratung; technische Projektplanungen, technisches Projektmanagement“ angemeldet. Dieser „apfel“ (engl. „APPLE“) wurde nun von APPLE – das sind die mit dem „iPhone“, „iPad“, „iPod“, „iTunes“, „iCloud“…

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Boing Boom Tschak

Boing Boom Tschak

Ich geb’s zu. Ich bin mit KRAFTWERK aufgewachsen und höre ihre Musik immer noch sehr gerne. Dies ging Marketiers der Bitburger Braugruppe GmbH wohl auch so, meldeten diese doch die deutsche Wortmarke CRAFTWERK für „Biere“ an. KRAFTWERK versuchte CRAFTWERK zu löschen, musste aber beim Bundespatentgericht (BPatG) leider eine Niederlage einstecken. Das Gericht argumentierte unter anderem…

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