Hast du mal ’ne Fluppe für mich?

In der POWER/Power Bowl-Entscheidung beschäftigt sich der 26. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) mit der Markenqualität der Widerspruchsmarke „POWER“, die „Tabak; Raucherartikel, nämlich Tabakdosen, Zigarren- und Zigarettenspitzen, Zigarren- und Zigarettenetuis, Aschenbecher, sämtliche vorgenannten Waren nicht aus Edelmetallen, deren Legierungen oder damit plattiert, Pfeifenständer, Pfeifenreiniger, Zigarrenabschneider, Pfeifen, Feuerzeuge, Taschenapparate zum Selbstdrehen von Zigaretten, Zigarettenpapier, Zigarettenfilter; Streichhölzer“ schützt und billigt ihr eine „durchschnittliche Kennzeichnungskraft“ zu. Begründet wird dies wie folgt:

„bb) Das dem englischen Grundwortschatz entstammende Substantiv „Power“ bedeutet „Kraft, Stärke, Leistung, Macht, Wucht“ und hat in diesem Sinne bereits Eingang in den deutschen Sprachgebrauch gefunden (www.duden.de/rechtschreibung/Power; Weis, Grund- und Aufbauwortschatz Englisch, 2. Aufl. 1977, S. 78; BPatG 29 W (pat) 544/12 – WoMenPower; 24 W (pat) 175/94 – POWER). Es handelt sich um ein universell und zumindest in der Vergangenheit auch für Zigaretten bereits werblich eingesetztes Wertversprechen im Sinne von „Kraft, Energie, Schwung, Stärke“ (Rothfuss, Wörterbuch der Werbesprache, 1991, S. 174; BPatG a. a. O. – POWER), um auszudrücken, dass Produkte dem Verwender Kraft bzw. Stärke verleihen, wie z. B. Energiegetränke, oder dass das Produkt selbst stark ist. Inzwischen werden das Rauchen und damit auch Tabak und Raucherartikel wegen der gesundheitsschädlichen Wirkungen nicht mehr mit Kraft, Stärke, Energie oder Leistungsfähigkeit in Verbindung gebracht. Der Senat geht daher von einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft des Markenworts „Power“ in Alleinstellung aus.“

Diese Begründung verstehe wer will. Zwar mag es sein, dass das Rauchen und damit auch Tabak und Raucherartikel wegen der gesundheitsschädlichen Wirkungen nicht mehr mit Kraft, Stärke, Energie oder Leistungsfähigkeit in Verbindung gebracht, allerdings wird POWER nur so in Bezug auf diese Waren verstanden werden, mit der Folge, dass selbstverständlich ein beschreibender Bezug zu diesen Waren besteht. Ich persönlich würde POWER in Bezug auf vorgenannte Waren jegliche Kennzeichnungskraft absprechen. Was meinen Sie?

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