ProBio Cult. vs. ProBio-Lact

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken ProBio Cult und Foto: http://register.dpma.de im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.09.2009, Az. 30 W (pat) 37/09 – ProBio Cult./ProBio-Lact)

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ProBio Cult. vs. ProBio-Kid

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken ProBio Cult und ProBio-Kid im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.09.2009, Az. 30 W (pat) 39/09 – ProBio Cult./ProBio-Kid)

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TCard vs. TCAR

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TCard und TCAR betreffend Dienstleistungen der Klasse 36 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 131/08 – TCard vs. TCAR). Anmerkung: Die Entscheidung überzeugt aus folgenden Gründen nicht (so richtig).

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SOFT ICE GUMS vs. Ice-Gums

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SOFT ICE GUMS und Ice-Gums im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 25 W (pat) 29/09 – SOFT ICE GUMS/Ice-Gums) In der Entscheidung heißt es zur „selbständig kennzeichenden Stellung eines nicht prägenden Bestandteils“ auszugsweise wie folgt:

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WECO vs. VI.KO

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken WECO und im Bereich einiger in Klasse 09 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich, weil der Widersprechende die rechtsherhaltende Benutzung der Widerspsuchsmarke nicht hat nachweisen können und weil sie auch sonst nicht verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 30 W (pat) 62/07 – WECO/VI.KO)

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VITALIS vs. ARS VITALIS

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken VITALIS und ARS VITALIS betreffend Waren der Klassen 03 und 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 24 W (pat) 11/09 – VITALIS/ARS VITALIS).

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Butterfly vs. Butterfly by Max Gordon

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Butterfly und Butterfly by Max Gordon im Bereich einiger in Klasse 25 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich, weil der Widersprechende die rechtsherhaltende Benutzung der Widerspsuchsmarke nicht hat nachweisen können (BPatG, Beschl. v. 15.12.2009, Az. 24 W (pat) 69/08 – Butterfly/Butterfly by Max Gordon)

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LIGHT live vs. LIGHTYLIFE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken und LIGHTYLIFE betreffend einzelne Waren der Klasse 32 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 106/08 – LIGHT live/LIGHTYLIFE).

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Scout 24 u.a. vs. Snapscouts

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Scout 24 und Snapscouts im Bereich einiger in Klassen 16, 35 und 38 genannter Waren und Dienstleistungen verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 26 W (pat) 21/09 – Scout 24/Snapscouts)

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D2 vs. D21

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken D2 und D21 im Bereich einiger in Klasse 38 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 07.10.2009, Az. 26 W (pat) 25/09 – D2 vs. D21) Anmerkung: Interessant sind die Ausführungen des Senats zur Nicht-Erstattung geltend gemachter Fahrtkosten. Diesbezüglich heißt es in der Entscheidung wie folgt:…

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Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Stern und betreffend einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 43 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 49/09 – Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN).

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Opel-Blitz-Zeichen

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) verletzt das Anbringen des Opel-Blitz-Zeichens auf einem Spielzeugauto nicht die Markenrechte von Opel, selbst wenn diese die Ware „Spielwaren“ schützt (BGH, Pressemitteilung Nr. 09/2020 – Opel unterliegt im Streit um Markenverletzung durch Spielzeugautos). Zwar lägen die Voraussetzungen einer Markenverletzung insoweit vor, als es sich bei der Anbringung des Opel-Blitz-Zeichens auf…

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