VITALIS vs. ARS VITALIS
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
und
betreffend Waren der Klassen 03 und 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 24 W (pat) 11/09 – VITALIS/ARS VITALIS).