LIGHT live vs. LIGHTYLIFE
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
und
betreffend einzelne Waren der Klasse 32 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 106/08 – LIGHT live/LIGHTYLIFE).