Butterfly vs. Butterfly by Max Gordon
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken
und
im Bereich einiger in Klasse 25 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich, weil der Widersprechende die rechtsherhaltende Benutzung der Widerspsuchsmarke nicht hat nachweisen können (BPatG, Beschl. v. 15.12.2009, Az. 24 W (pat) 69/08 – Butterfly/Butterfly by Max Gordon)