Dona vs. Hedona

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken Dona und Hedona im Bereich einiger in Klassen 03, 05, 10 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.03.2010, Az. 24 W (pat) 1/09 – Dona/Hedona)

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ABSOLUT vs. ABSOLUT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken ABSOLUT und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 43 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 01.03.2010, Az. 26 W (pat) 22/09 – ABSOLUT/ABSOLUT).

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NAPOLÉON vs. Napoleon

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken NAPOLÉON und Napoleon betreffend einzelne Waren der Klasse 32 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.10.2009, Az. 26 W (pat) 23/08 – NAPOLÉON/Napoleon).

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ABSOLUT vs. Absolut

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken ABSOLUT und Absolut betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 43 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 01.03.2010, Az. 26 W (pat) 28/09 – ABSOLUT/Absolut).

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BEAT-CLUB vs. BEAT CLUB KULT-INITIATIVE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Foto: http://oami.europa.eu und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 41 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.02.2010, Az. 27 W (pat) 137/09 – BEAT-CLUB/BEAT CLUB KULT-INITIATIVE). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „d) Zwischen den Marken besteht jedoch eine…

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TANGO vs. TENGO

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken TANGO und TENGO betreffend Waren der Klasse 20 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 22.02.2010, Az. 26 W (pat) 39/09 – TANGO/TENGO). Anmerkung: Die Entscheidung überzeugt aus folgenden Gründen nicht (so richtig). Die Verwechslungsgefahr wurde damit begründet, dass die Marken insbesondere schriftbildlich ähnlich seien. Völlig unberücksichtigt…

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Levocarb vs. LevoCarb TAD

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wortmarken Levocarb und LevoCarb TAD betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 28.01.2010, Az. 30 W (pat) 65/09 – Levocarb/LevoCarb TAD).

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XAPRILA vs. Xarita

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken XAPRILA und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.03.2010, Az. 25 W (pat) 116/09 – XAPRILA/Xarita).

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RINIVA vs. Tinisa

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken RINIVA und Tinisa betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 05.03.2010, Az. 25 W (pat) 208/09 – RINIVA/Tinisa).

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Dynamo Dresden „D“ vs. Dynamo Dresden „D“ II

Der Widerspruch aus der Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de gegen die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de hatte Erfolg, da nach Auffassung der Richter zwischen einzelnen Waren der Klassen 06, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 34 und der Dienstleistung „Materialbearbeitung“ Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bestehen würde (BPatG, Beschl. v. 28.09.2009, Az. 27 W (pat) 134/08 – dynamo Dresden „D“/Dynamo…

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Quadro vs. quadroGRÜN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Quadro und quadroGRÜN betreffend einzelne Waren der Klasse 19 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 28 W (pat) 84/09 – Quadro/quadroGRÜN).

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