Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken
und
betreffend einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 43 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 49/09 – Stern vs. DER REISESTERN WESTFALEN).