MICROPILOT
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke MICROPILOT für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig, allerdings bestehen Anhaltspunkte für eine Verkehrsdurchsetzung (§ 8 Abs. 3 MarkenG), so dass der Vorgang an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zurückverwiesen wurde (BPatG, Beschl.…